Eine interessante Wende zeichnet sich in der parlamentarischen Landschaft ab, da die Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge Hoffnung auf eine Mehrheit für den Gesetzentwurf zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen bis zur 12. Woche äußert. Angesichts einer bevorstehenden Fraktionssitzung in Berlin zeigte sich Dröge optimistisch und sprach von einer „großen parlamentarischen Unterstützung“ für den Gruppenantrag. Der Entwurf soll noch in dieser Woche seine erste Beratung erleben. Dröge unterstreicht die notwendige Reform als eine Möglichkeit, mehr Sicherheit und Selbstbestimmung für Frauen zu schaffen. Damit wird ein bedeutender Impuls für gesellschaftliche Debatten gegeben. Gemäß der aktuellen Rechtslage sind Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218 des Strafgesetzbuches zwar rechtswidrig, aber unter bestimmten Bedingungen straffrei. Diese Bedingungen umfassen die Beratungspflicht und spezielle medizinische Gründe. Der neue Vorschlag sieht vor, die Rechtmäßigkeit der Abtreibungen innerhalb der ersten 12 Wochen zu etablieren und die verpflichtende dreitägige Wartezeit nach der Beratung abzuschaffen. Ein weiterer Diskussionspunkt ist, dass sich künftig lediglich die durchführenden Mediziner strafbar machen würden, sollte keine Beratung erfolgt sein. Der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz reagierte mit deutlicher Empörung auf den Vorstoß, indem er auf die potenziell zutiefst polarisierende Wirkung hinwies. Dröge konterte, dass solche Äußerungen eher geeignet seien, gesellschaftliche Konflikte zu schüren, anstatt sachlich zu debattieren.