19. September, 2024

Politik

Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks: Weniger Kanäle, aber kein Beitragsschub

Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks: Weniger Kanäle, aber kein Beitragsschub

Die Bundesländer intensivieren die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Nächste Woche könnten die Ministerpräsidenten einen vorläufigen Entwurf zur Online-Anhörung freigeben, wie aus Quellen der Rundfunkkommission der Länder verlautet. Eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar 2025 wird derzeit ausgeschlossen. Grund dafür ist die Hoffnung auf Effizienzgewinne durch die geplante Rundfunkreform, die im Sommer 2025 inkrafttreten könnte.

Gemäß einer Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) sollte der Beitrag eigentlich zum Jahreswechsel von monatlich 18,36 Euro auf 18,94 Euro steigen. Haushalte und Unternehmen finanzieren davon die öffentlich-rechtlichen Medienhäuser wie ARD, ZDF und Deutschlandradio. Die Länder müssen sich dabei eng an den KEF-Vorschlag halten. Jedoch haben bereits einige Ministerpräsidenten signalisiert, dass sie eine Beitragserhöhung nicht unterstützen. Sie verweisen auf den geringen Rückhalt in der Bevölkerung, vor allem angesichts der Krise des Senders RBB vor zwei Jahren, bei dem es zu Vorwürfen der Verschwendung kam.

Im Zuge der Reform streben die Länder eine effizientere Organisation der öffentlich-rechtlichen Anstalten an, wollen Doppelstrukturen abbauen und die Kontrolle verbessern. ARD und ZDF arbeiten parallel an der Schaffung von Synergien. Konkret sollen die Anzahl der Hörfunkprogramme auf rund 50 reduziert und die Spartenkanäle um vier bis fünf reduziert werden. Stimmen die Ministerpräsidenten und die Landtage den Plänen zu, könnte der Reform-Staatsvertrag im Sommer 2025 in Kraft treten. In einem weiteren Schritt wollen sich die Länder dann der Finanzierung widmen.