Ein bemerkenswerter Rechtsstreit um ein Grundstück in Rangsdorf bei Berlin steht vor dem Abschluss. Vor 15 Jahren erwarb Familie W. ein Grundstück in Brandenburg bei einer Zwangsversteigerung und wohnte seitdem in dem darauf errichteten Eigenheim. Ein rechtliches Tauziehen zog sich durch die Instanzen, nachdem der ursprüngliche Eigentümer - erst nach der Versteigerung informiert - das Grundstück zurückforderte. Das Oberlandesgericht Brandenburg entschied im vergangenen Jahr, dass die Familie das Haus binnen eines Jahres abreißen und das Grundstück freimachen müsse, darüber hinaus eine Grundschuld von 280.000 Euro plus Zinsen begleichen sowie eine Nutzungspauschale von 6.000 Euro entrichten solle.
Die betroffene Familie legte Berufung ein, sodass der Fall nun in der letzten Instanz vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt wird. Im Januar fand hierzu eine mündliche Verhandlung statt, bei der die Vorsitzende Richterin Bettina Brückner anfangs wenig optimistisch für die Familie W. erschien. Die bisherige Einschätzung deutet darauf hin, dass durch die rechtskräftige Aufhebung des Zuschlags der Verlust des Grundstücks wahrscheinlich wird. Dabei war die ursprüngliche Versteigerung laut dem Landgericht Potsdam 2014 fragwürdig, da die Suche nach dem rechtmäßigen Eigentümer durch das Amtsgericht unzureichend gewesen sei.
Trotz dieser widrigen Umstände erhebt Familie W. weiterhin Einspruch gegen die Entscheidung des Landgerichts, da sie ohne Anhörung ergangen war. Hoffnungsvoll ist, dass der BGH möglicherweise nicht in allen Punkten der Entscheidung des OLG Brandenburg folgen wird. Insbesondere die Forderungen des Klägers auf Abriss des Hauses und Löschung der Grundschuld stehen infrage. Eine mögliche Lösung könnte darin liegen, dass die Familie Verwendungsersatz für das Haus erhält, während der Kläger das Grundstück zurückgewinnt. Die Familienangehörigen hoffen dennoch, eine einvernehmliche Lösung zu erzielen, die ihnen erlaubt, weiterhin in ihrem Zuhause zu verbleiben.