Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat rechtliche Schritte gegen den Berliner Neobroker Trade Republic eingeleitet. Der Vorwurf lautet: irreführende Werbung. So hätten die Verbraucherschützer bereits vor wenigen Tagen eine Klage beim Landgericht Berlin II eingereicht. Streitpunkt sind Aussagen des Unternehmens über angeblich hohe Zinserträge und die Einlagensicherung. Der Broker betont, der Anschuldigung energisch entgegenzutreten.
Trade Republic bewirbt seine Girokonten mit Zinssätzen von derzeit 2,75 Prozent, verbunden mit der gesetzlichen Einlagensicherung. Allerdings, so kritisieren die Verbraucherschützer, gehe das Unternehmen nicht ausreichend darauf ein, dass dieser Zinssatz variabel sei und das Guthaben nur teilweise abgesichert werde. Denn ein Anteil wird in Geldmarktfonds investiert. Diese Investitionen, die häufig von institutionellen Anlegern genutzt werden, bieten keine Einlagensicherung.
Finanzexperte Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale kritisiert: „Die Werbeaussagen von Trade Republic suggerieren eine Absicherung, die nicht umfassend gegeben ist.“ Der Neobroker entgegnet, die Kunden könnten seit Mai 2024 in der App transparente Informationen zur Verteilung ihres Vermögens abrufen. Zudem weist das Unternehmen darauf hin, dass die angeklagte Diversifikationsstrategie keine Neuheit sei, sondern bereits seit einem halben Jahr praktiziert werde.
Dennoch betont Nauhauser die Gefahr von Verlusten und wirft Trade Republic Intransparenz vor. Weder auf der Hauptseite der Website noch in der App werde ausreichend auf die Investitionen in Geldmarktfonds hingewiesen, behauptet er. Trade Republic hingegen versichert, umfassende Erklärungen sowohl online als auch im Help Center bereitzustellen.
Ein konkreter Termin für die Gerichtsverhandlung ist derzeit nicht bekannt. Die Diskussion um Einlagensicherheit bei Neobrokern könnte durch diesen Fall weiter befeuert werden und bleibt deshalb für Anleger von hoher Relevanz.