Im Wettstreit um die Zukunft von Thames Water bahnt sich ein spannender Rechtsstreit an, da nachrangige Anleihegläubiger des angeschlagenen britischen Versorgungsunternehmens eine gerichtliche Anfechtung der vorgeschlagenen Rettungsfinanzierung in Höhe von drei Milliarden Pfund vorbereiten. Dies könnte zu einem juristischen Showdown über den Fortbestand des größten Wasseranbieters des Landes führen. Nachdem das Board von Thames Water eine Einigung mit vorrangigen Anleihegläubigern über ein Darlehen mit einem Zinssatz von 9,75 Prozent erzielt hat, ist eine Anhörung im Londoner High Court angesetzt. Dort wird Thames Water um die gerichtliche Genehmigung des Darlehens ersuchen, das dem Unternehmen bis zu 800 Millionen Pfund an Zinsen kosten könnte, sofern es über die nächsten 2,5 Jahre vollständig in Anspruch genommen wird. Unterdessen plant eine rivalisierende Gläubigergruppe, vertreten durch die Kanzlei Quinn Emanuel, die Vorlage eines alternativen Sanierungsvorschlags vor Gericht. Diese sieht ein gleich hohes Darlehen, aber zu deutlich günstigeren Bedingungen vor. Die Ankündigung dieses bislang einzigartigen juristischen Schachzugs kommt aus Kreisen der betroffenen Investoren. Der Konflikt zwischen Thames Water und verschiedenen Klassen von Gläubigern innerhalb des nahezu 19 Milliarden Pfund umfassenden Schuldenbergs gewinnt an Schärfe. Ohne die dringend benötigte Finanzspritze droht dem Wasserversorger, der 16 Millionen Menschen in Großbritannien mit Wasser und Abwasserdiensten versorgt, bis März das Geld auszugehen. Beide Darlehen sind darauf ausgelegt, vorrangig gegenüber bestehenden Anleihen behandelt zu werden und haben sich bereits als umstritten erwiesen, da Gläubiger bestrebt sind, sich gegen Verluste durch weitere Umschuldungen abzusichern. Thames Water zeigte sich in einem Schreiben an die Gläubiger skeptisch gegenüber dem Alternativvorschlag. Vor allem fehlende Unterstützung seitens der vorrangigen Klasse A-Gläubiger, die rund 16 Milliarden Pfund der Schulden tragen, erschwere die Umsetzung des Konkurrenzangebots. Rechtskreise betrachten den Fall als richtungsweisend, da erstmals seit Einführung der neuen Umstrukturierungsregelungen im Jahr 2020 konkurrierende Pläne geprüft werden. Diskussionsversuche zwischen Thames Water und den nachrangigen Anleihegläubigern verliefen bisher ergebnislos, sodass die rechtliche Auseinandersetzung unausweichlich scheint. Bei einer Genehmigung des Sanierungsplans durch den Richter, bedarf es der Zustimmung von mindestens 75 Prozent jeder Gläubigergruppe. Anderenfalls wird ein Plan favorisiert, der grundsätzlich keine Verschlechterung für die Gläubiger bedeutet. Thames Water plant hierbei darzulegen, dass eine Ablehnung der Umstrukturierung voraussichtlich zu einer vorübergehenden Verstaatlichung führen würde, was größere Verluste für alle Gläubiger zur Folge hätte.