Der Prozess um die mutmaßliche Scheinbeschäftigung von Mitarbeitern im Europäischen Parlament, der vor einem Pariser Strafgericht verhandelt wird, erreicht seinen Höhepunkt. Angeklagt sind insgesamt 28 Personen, darunter Marine Le Pen, die prominente Vertreterin der französischen Rechtsnationalen. Im Fokus steht der Vorwurf der Veruntreuung öffentlicher Gelder in Höhe von rund sieben Millionen Euro. Diese Gelder sollen von Le Pens Partei, dem Rassemblement National, genutzt worden sein, um parlamentarische Assistenten zu bezahlen, die jedoch vorwiegend oder ausschließlich parteiintern tätig waren.
Bereits seit geraumer Zeit lastet diese Affäre schwer auf Le Pen und ihrer politischen Organisation. Besonders brisant: Die Staatsanwaltschaft beantragte einen fünfjährigen Verlust des passiven Wahlrechts für Le Pen. Sollte dieser Antrag Erfolg haben, könnte dies ihre politischen Bestrebungen empfindlich treffen, da sie für die Präsidentschaftswahl 2027 antreten möchte. Die Anklage plädiert für eine sofortige Anwendung der Strafe, wodurch Le Pen bereits nach Ergehen des Urteils nicht mehr in öffentliche Ämter gewählt werden dürfte.
Le Pen selbst weist alle Vorwürfe entschieden zurück und beteuert, weder eine Unregelmäßigkeit noch eine Rechtswidrigkeit begangen zu haben. Die Forderungen der Staatsanwaltschaft sind deutlich: fünf Jahre Haft, davon drei auf Bewährung, sowie eine Geldstrafe von 300.000 Euro. Mit einem Urteil wird im Frühjahr 2025 gerechnet, was der französischen Politik weiterhin erhebliche Unruhe bescheren könnte.