Das Landgericht Köln hat eine einstweilige Verfügung gegen Aldi Süd erlassen, die den Verkauf der sogenannten Dubai-Schokolade vorläufig untersagt. Hintergrund ist die geografische Irreführung der Verbraucher: Ein Produkt darf nur dann unter einem Namen wie „Dubai-Schokolade“ vertrieben werden, wenn es tatsächlich in Dubai produziert wurde oder zumindest einen belegbaren Bezug zu der Stadt hat. Die derzeit bei Aldi Süd angebotene „Alyan Dubai Handmade Chocolate“ wird allerdings in der Türkei produziert, was laut Gericht nicht deutlich genug für die Kunden ersichtlich war. Der Antragsteller, der Süßwarenimporteur Andreas Wilmers, importiert aus Dubai die Marke Fex und hatte gegen Aldi Süd geklagt. Ihm zufolge könnte die Kunden fehlgeleitet werden, indem sie annehmen, die Schokolade stamme direkt aus Dubai. Der Gerichtsbeschluss ist noch nicht rechtskräftig, und Aldi Süd hat die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Eine Stellungnahme des Discounters steht bislang aus. Der Disput zieht Kreise, denn auch andere Unternehmen stehen im Fokus. Wilmers mahnte im Dezember Lidl und den Schokoladenhersteller Lindt ab, allerdings blieb es bisher ohne rechtliche Entscheidung. Lindt betonte, dass der Begriff „Dubai Schokolade“ eine Sortenbezeichnung für Schokolade mit Pistazien-Kadayif-Füllung darstelle, nicht jedoch zwingend auf die Herkunft aus Dubai hinweisen müsse. Der Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie äußerte, dass die beliebte Dubai-Schokolade weltweit produziert werden könne. Das Dessert erfreut sich einer regelrechten Popularitätsexplosion, nicht zuletzt unterstützt durch soziale Netzwerke wie Instagram und Tiktok. Der Hype führte zu Ausverkäufen und meterlange Warteschlangen sowie zu Onlineverkäufen zu Höchstpreisen von bis zu 20 Euro für 100 Gramm der zuckersüßen Leckerei in den Monaten Dezember und Januar.