Verbraucherinnen und Verbraucher sowie kleine Unternehmen erhalten nun die Möglichkeit, Ansprüche im Rahmen der Verbandsklage gegen den Sport-Streamingdienst DAZN anzumelden. Nach Angaben des Bundesamts für Justiz können diese Ansprüche in das Verbandsklageregister eingetragen werden. Der Streamingdienst, der unter anderem Sportarten wie Fußball-Bundesliga und Champions League streamt, steht im Fokus der Klage wegen angeblich unrechtmäßiger Preiserhöhungen. Laut Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat DAZN in den Jahren 2021 und 2022 die Preise in bestehenden Verträgen ohne Zustimmung der Kunden erhöht. Beispielsweise stieg der monatliche Preis für Bestandskunden im Sommer 2022 von 14,99 auf 29,99 Euro. Diese Preiserhöhungsklausel wird von den Verbraucherschützern als intransparent und damit unwirksam angefochten. Der VZBV reichte infolgedessen eine Verbandsklage beim Oberlandesgericht Hamm ein (Az.: 12 VKl 1/24). Ansprüche können bis drei Wochen nach Abschluss der mündlichen Verhandlung angemeldet werden. Bislang ist jedoch noch kein Termin für die mündliche Verhandlung bekannt, wie aus der Übersicht des Bundesamts hervorgeht.
Wirtschaft
Rechtsstreit um DAZN-Preiserhöhungen: Verbraucher können Ansprüche geltend machen
![Rechtsstreit um DAZN-Preiserhöhungen: Verbraucher können Ansprüche geltend machen](/content/images/size/w1200/2024/04/eulerpool-news-nachrichtenagentur.png)