Der spektakuläre Rechtsstreit um ein Haus und das dazugehörige Grundstück in Brandenburg erhält eine neue Wendung. Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg gekippt, das im Juni 2023 die Abrissverpflichtung für eine Familie festgelegt hatte. Der Fall kehrt damit zur erneuten Verhandlung an das Oberlandesgericht zurück. Die Eheleute W. hatten 2010 bei einer Zwangsversteigerung das Grundstück in Rangsdorf erworben und darauf ein Einfamilienhaus errichtet. Doch der ursprüngliche Grundstückseigentümer, der von der Versteigerung erst nach deren Vollzug erfuhr, forderte sein Eigentum zurück. Das Landgericht Potsdam befand 2014, dass die Versteigerung aufgrund einer unzureichenden Suche des Amtsgerichts Luckenwalde nach dem ursprünglichen Eigentümer rechtswidrig war und hob den Zuschlag auf. Es folgte ein langwieriger Rechtsstreit, der im Urteil des OLG gipfelte, welches die Familie zur Räumung und dem Hausabriss verurteilte. In letzter Instanz wurde nun festgestellt, dass der Kläger zwar als rechtmäßiger Eigentümer Ansprüche hat, jedoch die Vorinstanz das Zurückbehaltungsrecht der Familie für den Hausbau nicht berücksichtigt hatte. Für das Ehepaar bedeutet dies, dass sie ihr Zuhause nur räumen müssen, wenn der ursprüngliche Eigentümer den sogenannten Verwendungsersatz für den Hausbau leistet.
Politik
Rechtsstreit um Brandenburgisches Eigenheim bewegt sich erneut vor Gericht
