Der bekannte Machtkampf zwischen den Großaktionären von Heckler & Koch findet nun ein Ende. Durch die finale Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) wurde eine Beschwerde abgelehnt, die seitens des ehemaligen Mehrheitsaktionärs Andreas Heeschen eingereicht worden war. Ziel dieser war die Wahrung seines Einflusses bei dem führenden deutschen Hersteller von Kleinkaliberwaffen. Das Frankfurter Oberlandesgerichtsurteil ist somit in Kraft getreten und Heeschen muss seine Position räumen.
Im letzten Jahrzehnt hatte Heeschen bedeutende Aktien an die Luxemburger Finanzholding CDE verpfändet, doch weiterhin die Kontrolle über die Stimmrechte beansprucht. Die nun endgültige Entscheidung des BGH klärt, dass die CDE mehr als 80 Prozent der Stimmrechte innehat, wodurch Heeschen zur Randfigur degradiert wird.
Heckler & Koch betont die Bedeutung der frisch gewonnenen Rechtsklarheit, die eine bisher offene gesellschaftsrechtliche Uneinigkeit ad acta legt. Die Finanzholding CDE äußerte sich zufrieden über diese Rechtssicherheit und sieht dadurch die Grundlage für eine stabile, nachhaltige Entwicklung gewährleistet. Heeschen reagierte auf eine Anfrage bisher nicht.
Eine bemerkenswerte Begebenheit ereignete sich im letzten Sommer während einer Aktionärshauptversammlung, die aufgrund des schwelenden Rechtsstreits überraschend abgebrochen werden musste. Unerwartet blieb ein weiteres Aktienpaket von Heeschen unangemeldet, was die Versammlung ohne beschlussfähige Teilnehmer zurückließ. Mit der BGH-Entscheidung gehören ähnliche Unsicherheiten der Vergangenheit an.
Mit über 1.100 Beschäftigten bleibt Heckler & Koch der führende Hersteller von tragbaren Waffen in Deutschland, zu dessen Hauptkunden die Bundeswehr zählt. Der Ukraine-Konflikt hat die Nachfrage erheblich gesteigert, was sich positiv auf die Geschäfte der Waffenmanufaktur auswirkt. Zu den Hauptkonkurrenten von Heckler & Koch zählt eine namhafte internationale Konkurrenz.