Nach intensiver Diskussion haben sich die Fraktionen von SPD, Grünen und Union auf ein bahnbrechendes Gesetz geeinigt, das Gewaltbetroffenen einen gesetzlichen Schutzanspruch gewährt. Eine Pressemitteilung bestätigt, dass das sogenannte Gewalthilfegesetz voraussichtlich noch diese Woche im Bundestag beschlossen wird. Im Zentrum des Entwurfs stehen zusätzliche Sicherheits- und Beratungsangebote für Frauen und Kinder, die durch eine großzügige Bundesfinanzierung von 2,6 Milliarden Euro über die nächsten zehn Jahre gefördert werden sollen.
Derzeit ist der Zugang zu Schutzräumen oft vom Wohnort abhängig, wodurch Hilfesuchende häufig auf Glück und günstige Umstände vertrauen müssen. Das neue Gesetz soll dieser Unsicherheit ein Ende setzen, indem es landesweit verbindliche Rechte auf Sicherstellung und finanzielle Absicherung bei der Unterbringung in Schutzeinrichtungen schafft.
SPD-Fraktionsvize Sönke Rix betont die Dringlichkeit: „Frauen sollen in ganz Deutschland auf Unterstützung zählen können.“ Der notwendige Ausbau der Kapazitäten in Frauenhäusern und Beratungsstellen wird seit Jahren gefordert, da aktuelle Statistiken einen besorgniserregenden Anstieg der Gewaltfälle belegen. Täglich wird in Deutschland nahezu eine Frau Opfer eines Femizids, und tausende sind von Partnerschaftsgewalt betroffen. Offizielle Zahlen zeigen, dass mehr als 13.000 Plätze in Frauenhäusern fehlen.
Familienministerin Lisa Paus lobt die erzielte Einigung als signifikanten Fortschritt nach jahrelangen Debatten um ein umfassendes Rechts- und Beratungsangebot. Allerdings bleibt die neue Regelung umstritten: Trotz Engagements von SPD und Grünen umfasst der Schutzanspruch nicht Transfrauen oder männliche Gewaltopfer, eine Entscheidung, die insbesondere von der CDU/CSU-Fraktion befürwortet wird. Silvia Breher, familienpolitische Sprecherin der Union, unterstreicht, dass der Schutz von Frauen und Kindern im Mittelpunkt des Vorhabens stehe.