Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) hat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde gegen den Staatsvertrag zwischen Brandenburg und Berlin eingelegt. Diese wichtige Entwicklung wurde nun vom höchsten deutschen Gericht bestätigt. Aus Sicht des RBB wird durch bestimmte Bestimmungen des seit Dezember 2023 gültigen Vertrages die im Grundgesetz verankerte Rundfunkfreiheit beeinträchtigt. Bereits vor etwa zwei Wochen kündigte der Sender an, diesen rechtlichen Schritt erwägen zu wollen. Besondere Kritikpunkte sind die verpflichtende 60-minütige Auseinanderschaltung des Fernsehprogramms für jedes Bundesland sowie Vorgaben zur Anzahl und Lage regionaler Büros und Studios. Nach Ansicht des Senders stellen diese Regelungen erhebliche Eingriffe in die Autonomie des Senders dar. RBB-Intendantin Ulrike Demmer erläuterte, dass der Gang vor das Bundesverfassungsgericht nach nahezu einjähriger Prüfung unvermeidbar erschien. "Angesichts der gravierenden Eingriffe in die Rundfunkfreiheit im Staatsvertrag konnten wir diesen Schritt nicht umgehen", so Demmer.