Mehr als 5,6 Millionen Menschen in Deutschland sind überschuldet. Oft beginnt der Abstieg mit einem Jobverlust, einer Erkrankung oder schlicht einer schlechten finanziellen Planung.
Die Schulden wachsen, Inkassounternehmen schicken Mahnungen – und der Druck steigt. Doch es gibt zwei bewährte Wege, um den Schuldenberg wieder loszuwerden: eine außergerichtliche Einigung oder die Verbraucherinsolvenz. Welche Strategie ist die richtige?
Die Wahrheit über Überschuldung: Wer ist betroffen?
Laut dem Schuldneratlas 2024 der Wirtschaftsauskunftei Creditreform ist Überschuldung längst kein Randphänomen mehr. Mit rund acht Prozent der erwachsenen Bevölkerung sind Millionen Menschen betroffen – Tendenz steigend.
Besonders auffällig: Während früher Arbeitslosigkeit die Hauptursache für finanzielle Notlagen war, sind es mittlerweile häufiger Unfälle, Krankheiten und Trennungen, die Menschen in den finanziellen Ruin treiben.
Ein zunehmendes Problem: Junge Menschen verschulden sich durch Online-Shopping und Ratenzahlungen („Buy now, pay later“).
Laut der Verbraucherzentrale NRW geraten immer mehr junge Erwachsene durch unkontrollierte Ausgaben in finanzielle Schwierigkeiten. Das Resultat: Ein Strudel aus offenen Rechnungen, Mahnungen und wachsenden Zinsen.

Option 1: Die außergerichtliche Schuldenregulierung
Der erste und oft beste Weg aus der Überschuldung ist eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern. Dies funktioniert durch eine individuelle Schuldenregulierung, bei der Schuldnerberatungen oder spezialisierte Anwälte zwischen dem Betroffenen und den Gläubigern vermitteln. Ziel ist es, eine Ratenzahlung oder einen Teilverzicht auszuhandeln.
Wie funktioniert das?
- Bestandsaufnahme: Alle offenen Forderungen und Einnahmen werden erfasst, um eine realistische Zahlungsstrategie zu entwickeln.
- Verhandlungen mit Gläubigern: Schuldnerberater setzen sich mit den Kreditgebern in Verbindung, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.
- Vergleichsangebot: In vielen Fällen sind Gläubiger bereit, auf einen Teil der Forderungen zu verzichten, wenn der Rest zuverlässig zurückgezahlt wird.
- Zahlungsplan: Ein verbindlicher Tilgungsplan wird erstellt, den der Schuldner über einen festgelegten Zeitraum bedienen muss.
Der Vorteil dieses Verfahrens: Eine Privatinsolvenz kann so vermieden werden. Die Kreditwürdigkeit bleibt besser erhalten, und der Schuldner behält die Kontrolle über seine finanzielle Zukunft.
Option 2: Die Verbraucherinsolvenz – der letzte Ausweg
Wenn eine außergerichtliche Einigung scheitert, bleibt als letzter Schritt die Verbraucherinsolvenz. Diese führt nach drei Jahren zur Restschuldbefreiung – bedeutet aber auch erhebliche Einschränkungen für den Schuldner.
Ablauf der Privatinsolvenz:
- Antragstellung: Eine Schuldnerberatung oder ein Anwalt muss bestätigen, dass eine außergerichtliche Einigung gescheitert ist.
- Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Ein Gericht bestellt einen Insolvenzverwalter, der das pfändbare Vermögen verwertet.
- Wohlverhaltensphase: Über drei Jahre muss der Schuldner einen Teil seines Einkommens an den Insolvenzverwalter abtreten.
- Restschuldbefreiung: Nach Abschluss des Verfahrens werden alle verbleibenden Schulden erlassen – mit Ausnahme von Bußgeldern, Unterhaltsschulden oder Steuerschulden aus Steuerhinterziehung.
Schuldnerberatung: Der entscheidende Schritt
Unabhängig davon, welchen Weg man wählt: Der Gang zur Schuldnerberatung ist essenziell. Offizielle Beratungsstellen sind kostenlos und helfen bei der Analyse der finanziellen Situation, dem Erstellen eines Haushaltsplans und der Verhandlung mit Gläubigern.
Doch Vorsicht: Der Begriff „Schuldnerberater“ ist nicht geschützt. Es gibt unseriöse Anbieter, die hohe Gebühren verlangen oder fragwürdige Kreditvermittlungen anbieten. Sicher sind nur Beratungsstellen von Wohlfahrtsverbänden, Verbraucherzentralen oder kommunalen Einrichtungen.
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