Rabatte sind ein geschätzter Anreiz für Verbraucher, beim Kauf von Obst oder Kaffee beherzt zuzugreifen. Doch wie genau sich die beworbenen Prozentangaben auf den Preis beziehen müssen, war Gegenstand eines Urteils des Landgerichts Düsseldorf. Im Fokus stand eine Klage der Verbraucherzentrale gegen Aldi Süd. Das Gericht urteilte, Sonderangebote sollten sich auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen, statt auf den jüngsten Verkaufspreis. Diese Praxis, die auch von Aldi Süd bislang angewandt wurde, verstößt nach Ansicht des Gerichts gegen die 2022 eingeführte Preisangabenverordnung. Der Vorsitzende Richter Wilko Seifert betonte, dass gerade bei Preiswerbung Verbraucher schnell verwirrt werden könnten und somit Klarheit und Eindeutigkeit unerlässlich seien. Das Urteil folgt einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, und Aldi Süd hat den Rechtsstreit verloren. Eine Berufung bleibt ungewiss und das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ein Fallpunkt betraf Bananenwerbung. Aldi Süd offerierte diese mit einem Rabatt von 23 Prozent bei einem Preis von 1,29 Euro pro Kilo, obwohl dieser den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage darstellte, nicht den letzten Verkaufspreis von 1,69 Euro. Die Verbraucherzentrale kritisierte dies als irreführend, auch hinsichtlich der Preisgestaltung bei Ananas. Der Handelsverband Deutschland sieht durch das Urteil negative Entwicklungen voraus, da es die Werbemöglichkeiten des Handels mit Sonderangeboten einschränke. Der Experte Carsten Kortum stellt fest, dass viele Händler ihre Preisangaben umstellen mussten, und äußert Bedenken, dass Kunden wichtige Informationen über Ersparnisse verlieren könnten. Robert Briske, Fachanwalt bei Osborne Clarke, hofft auf ehrlicher gestaltete Werbung, sieht aber Schwierigkeiten für den Handel, der von der psychologischen Attraktivität von Rabattaktionen profitiert. Das Urteil betrifft zunächst Aldi Süd, doch andere Händler könnten bald folgen müssen. Wiederholungsverstößen drohen empfindliche Geldstrafen. Auch Amazon geriet jüngst ins Visier der Verbraucherschützer, da seine Preisreduktionen nicht immer auf den niedrigsten 30-Tage-Preis basieren.