Die Diskussion um ein mögliches Verbot der Alternative für Deutschland (AfD) nimmt an Fahrt auf. Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg sieht jedoch erhebliche Risiken in einem bundesweiten Verbotsantrag. In einem Interview mit dem Nachrichtenmagazin "Spiegel" wies die CDU-Politikerin und ehemalige Vizepräsidentin des Verfassungsschutzes darauf hin, dass die rechtlichen Hürden bewusst hoch angelegt sind. Badenberg rät dringend davon ab, einen solchen Antrag derzeit zu stellen, da das Risiko besteht, vor dem Verfassungsgericht zu scheitern. Für ein erfolgreiches Verbot müsste nachgewiesen werden, dass die AfD nicht nur verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, sondern diese auch aktiv umzusetzen versucht. Diese hohen inhaltlichen Anforderungen machen einen pauschalen Verbotsantrag auf Bundesebene aus ihrer Sicht derzeit fragwürdig. Anders bewertet sie die Lage auf Länderebene. Die Justizsenatorin hält ein Verbot einzelner Landesverbände, insbesondere in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt, für erfolgversprechend, da der Verfassungsschutz diese Verbände für rechtsextremistisch hält. Darüber hinaus regt Badenberg an, ein Verbot der Jugendorganisation der Partei, der Jungen Alternative, ernsthaft in Erwägung zu ziehen. Zusätzlich könnte geprüft werden, ob einzelnen AfD-Politikern unter bestimmten Umständen Grundrechte entzogen werden könnten. Währenddessen zeigt sich im Bundestag parteiübergreifend Interesse daran, vom Bundesverfassungsgericht die Vereinbarkeit der AfD mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung überprüfen zu lassen. Ob ein solcher Vorstoß eine Mehrheit im Parlament finden würde, bleibt abzuwarten.