Das Bundeskartellamt hat am Donnerstag ein Missbrauchsverfahren gegen sechs Fernwärme-Versorger eröffnet. Ihnen wird vorgeworfen, überhöhte Preiserhöhungen vorgenommen zu haben. Konkret sollen Preisanpassungsklauseln im Zeitraum von Januar 2021 bis September 2023 auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden. Diese Klauseln ermöglichen den Versorgern, ihre Preise an die allgemeine Marktentwicklung und ihre gestiegenen Kosten für die Wärmeerzeugung anzupassen. Doch das Bundeskartellamt möchte nun herausfinden, ob die Unternehmen dabei rechtliche Vorgaben verletzt haben.
"Die Fernwärmepreise müssen sich an der Entwicklung der tatsächlichen Kosten der Versorger und der allgemeinen Preisentwicklung in der Wärmeversorgung orientieren", betont Andreas Mundt, der Chef des Bundeskartellamts. Ein großes Problem sieht er darin, dass einige Unternehmen die Preise allein auf Grundlage der Entwicklung des Gaspreises angepasst haben, obwohl sie tatsächlich auch günstigere Alternativen zur Wärmeerzeugung nutzen konnten. Fernwärmeversorger genießen in ihren Netzgebieten eine Monopolstellung, was bedeutet, dass Verbraucher in der Regel nicht zu einem anderen Anbieter wechseln können. Aus diesem Grund unterliegen die Versorger auch dem kartellrechtlichen Missbrauchsverbot.
Die betroffenen Unternehmen, die neun Fernwärmenetze in vier Bundesländern betreiben, sind jetzt aufgefordert, ihre Berechnungen zu erläutern und entsprechende Unterlagen dem Bundeskartellamt vorzulegen. Die Namen der Firmen wurden zwar nicht genannt, aber gegebenenfalls können Verbraucher selbst Klage einreichen, falls sie von überhöhten Fernwärme-Preiserhöhungen betroffen sind.
Die Aktien der betroffenen Unternehmen könnten durch das Missbrauchsverfahren negativ beeinflusst werden. Anleger sollten daher die weitere Entwicklung genau beobachten und gegebenenfalls ihre Positionen überdenken.