Ein bedeutendes Urteil im langwierigen Streit um Betriebsratsvergütungen steht bevor: Im März wird eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts erwartet, wie Gerichtspräsidentin Inken Gallner in Erfurt ankündigte. Besonders viel Aufmerksamkeit erlangt der Fall eines freigestellten VW-Betriebsrates, dessen Vergütung im Zentrum der Debatte steht. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs von 2023, das Vorstände und Personalleiter vor Untreueverdachtswarnungen bewahrt, sollten sie überhöhte Zahlungen an Betriebsräte genehmigen. Dieser richtungsweisende Fall findet nun seinen Weg vor das höchste deutsche Arbeitsgericht.
Ein zentraler Punkt der bevorstehenden Verhandlung am 20. März ist die Klage eines seit 2002 freigestellten Betriebsratsmitglieds bei VW, der sich aufgrund seiner überarbeiteten Vergütungssituation wehrt. Ursprünglich als Kfz-Mechaniker und Industriemeister ausgebildet, sah sich der Kläger nach der BGH-Entscheidung mit einer Lohnkürzung konfrontiert. Zudem verlangt der Volkswagenkonzern eine Rückzahlung der nach eigener Auffassung zu hoch ausgefallenen Vergütung in Höhe von rund 2.600 Euro, was den Mann zum Protest bewegt.
Die Rechtsprechung folgt dem Betriebsverfassungsgesetz, das vorschreibt, dass Betriebsräte mit ähnlichen Arbeitnehmern ihrer Berufsgruppe vergleichbare Vergütungen erhalten sollten. Diese Bestimmung hat bereits zu erheblichen Kontroversen geführt. Allein bei VW liegen derzeit etwa 20 derartige Fälle vor. Laut Gallner sind beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt im vergangenen Jahr 1.315 Fälle eingegangen, darunter zahlreiche Rechtsstreitigkeiten, die sich insbesondere mit Kündigungen und Entlohnungsfragen befassen.
Ob das aktuelle konjunkturelle Tief, das viele Entlassungen nach sich zieht, eine Klagewelle auslösen könnte, bleibt abzuwarten, wie Gerichtspräsidentin Gallner anmerkte. Die bisherigen Beobachtungen deuten darauf hin, dass große Konzerne zunehmend außergerichtliche Lösungen wie Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften oder Aufhebungsverträge priorisieren. Im Zusammenhang mit Massenentlassungen oder Insolvenzen wurde bislang keine erhebliche Zunahme von Klagen beim Bundesarbeitsgericht festgestellt.