23. Juli, 2024

Wirtschaft

Prämiensparverträge vor entscheidendem Urteil: Verbraucher hoffen auf finale Klärung

Prämiensparverträge vor entscheidendem Urteil: Verbraucher hoffen auf finale Klärung

Der jahrzehntelange Rechtsstreit um Prämiensparverträge zwischen Sparkassen, Volksbanken und ihren Kunden nähert sich einem entscheidenden Höhepunkt. In vielen Fällen konnten die Banken die Zinsen zu ihren Gunsten einseitig ändern, was der Bundesgerichtshof (BGH) bereits vor zwei Jahrzehnten als rechtswidrig einstufte. Doch die exakte Berechnung der Zinsen blieb bislang ungeklärt. Verbraucherschützer erwarten nun vom BGH ein wegweisendes Urteil, das am Dienstag auf Grundlage von zwei Musterklagen gefällt werden soll.

Prämiensparverträge kombinieren variable Zinsen mit gestaffelten Prämien, die sich mit der Laufzeit erhöhen. Diese Produkte, populär in den 1990er und frühen 2000er Jahren, wurden hauptsächlich von Sparkassen und Volksbanken angeboten. Die Verträge enthielten oft Klauseln, die den Banken das Recht gaben, die Zinssätze nach eigenem Ermessen zu ändern. Studien von Verbraucherzentralen ergaben, dass Sparer im Durchschnitt etwa 4.000 Euro an Zinsen verloren haben könnten.

Gerichtsentscheidungen der letzten Jahre haben zunehmend Klarheit gebracht. Der BGH bestätigte 2021, dass viele ältere Sparkassenverträge unzulässige Klauseln enthielten. Verschiedene Oberlandesgerichte haben unterschiedliche Methoden zur Berechnung des Referenzzinses vorgeschlagen. Das Oberlandesgericht Dresden etwa favorisierte die Umlaufrendite börsennotierter Bundeswertpapiere, während andere Gerichte alternative Ansätze bevorzugten. Michael Hummel von der Verbraucherzentrale Sachsen zeigt sich zuversichtlich, dass der BGH nun ein abschließendes Urteil fällen wird.

In Deutschland gab es 2021 etwa 1,1 Millionen dieser Verträge, wobei die Zahl seither gesunken ist. Institute kündigten teilweise ganze Vertragsjahrgänge, um Zahlungsverpflichtungen in der Niedrigzinsphase zu entgehen. Vertragskündigungen wurden dazu genutzt, um hohe jährliche Prämien, die für Altverträge typisch sind, zu vermeiden. Der BGH entschied jedoch 2019, dass eine Kündigung erst nach Erreichen der höchsten Prämienstufe zulässig ist.

Betroffene Sparer müssen nach einem BGH-Urteil ihre Rechte individuell durchsetzen, obwohl das Urteil eine klare Richtung vorgibt. Viele Sparkassen könnten zwar auf Einzelklagen warten, doch Verbraucherzentralen und Rechtsdienstleister stehen bereit, um Ansprüche durchzusetzen. Ansprüche aus gekündigten Verträgen müssen innerhalb von drei Jahren geltend gemacht werden, um nicht zu verjähren, wobei die Verbraucherzentrale Sachsen eine längere Frist von zehn Jahren anzustreben scheint.