08. Juli, 2024

Wirtschaft

Postgesetzreform: Weniger Eile für Briefe und mehr Automatensysteme

Postgesetzreform: Weniger Eile für Briefe und mehr Automatensysteme

Die Novellierung des veralteten Postgesetzes hat grünes Licht erhalten. Nachdem der Bundestag bereits im Juni zustimmte, folgte nun auch der Bundesrat. Dies markiert die erste umfassende Modernisierung des Gesetzes seit 1997, einer Zeit, in der Briefe eine zentrale Rolle spielten und digitale Kommunikation noch fern schien.

Mit der Reform wird auf das veränderte Kommunikationsverhalten reagiert. Sie erlaubt der Deutschen Post, Briefe mit weniger Zeitdruck zu befördern. Während bislang 80 Prozent der Sendungen bereits am nächsten Werktag ankommen mussten, fällt diese Vorgabe weg. Künftig müssen erst am dritten Werktag 95 Prozent und am vierten Werktag 99 Prozent der Briefe zugestellt sein.

Für die Verbraucher bedeutet dies ab 2025 längere Wartezeiten für Standardbriefe. Der Bonner Konzern kann jedoch erhebliche Kosten senken, zumal er die Nachtflüge zur Briefbeförderung bereits eingestellt hat.

Ein weiterer wichtiger Punkt der Reform betrifft die Postversorgung in ländlichen Regionen. Dort, wo keine Einzelhändler für den Betrieb eines Postschalters gefunden werden, können nun Automaten aufgestellt werden. Diese Maßnahme unterliegt jedoch strengen Regeln, und die Bundesnetzagentur behält das letzte Wort. Kommunalvertreter sind in diesen Entscheidungsprozess eingebunden. Zudem wird eine Kennzeichnungspflicht für Paketsendungen ab 10 Kilogramm eingeführt, um die Gesundheit der Zusteller zu schonen.

Obwohl ein ursprünglich vom Bundesrat gefordertes Verbot von Subunternehmern in der Paketbranche gestrichen wurde, sollen nun strengere Kontrollpflichten für deren Einsatz gelten. Dies bleibt ein Streitthema, da die Arbeitsbedingungen bei Subunternehmern oft in der Kritik stehen und der Zoll bei Kontrollen immer wieder Rechtsverstöße feststellt. Das neue Gesetz tritt in seinen wesentlichen Teilen im Januar 2025 in Kraft.