26. April, 2025

Lexikon

Pflichtteil

Pflichtteil (engl. "compulsory share") ist ein rechtlicher Begriff, der im deutschen Erbrecht Anwendung findet. Gemäß § 2303 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) haben nahe Angehörige eines Erblassers Anspruch auf den Pflichtteil, wenn sie durch testamentarische Verfügungen oder die gesetzliche Erbfolge von der Erbfolge ausgeschlossen wurden.

Der Pflichtteil ist dabei ein gesetzlicher Mindestanteil am Nachlass, der den nahen Angehörigen trotz einer Enterbung oder anderweitigen Verfügungen des Erblassers garantiert wird. Er dient dem Schutz der Familienmitglieder und gewährleistet, dass sie auch nach dem Tod des Erblassers zumindest einen Teil seines Vermögens erhalten.

Die Höhe des Pflichtteils beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, den der pflichtteilsberechtigte Angehörige erlangt hätte, wenn er nicht vom Erbe ausgeschlossen worden wäre. Dabei umfasst der Pflichtteil nicht nur das Vermögen des Erblassers, sondern auch Schenkungen und lebzeitige Zuwendungen, die dieser getätigt hat und die für die Berechnung des Pflichtteils relevant sind.

Die Geltendmachung des Pflichtteils erfolgt durch eine Pflichtteilsanfechtungsklage vor dem zuständigen Nachlassgericht. Innerhalb einer festgelegten Frist von drei Jahren ab Kenntnis des Pflichtteilsanspruchs kann der pflichtteilsberechtigte Angehörige diese Klage einreichen. Eine erfolgreiche Pflichtteilsanfechtung führt dazu, dass dem Anspruchsteller sein Pflichtteil in Geld ausgezahlt wird, während die Erben den übrigen Nachlass erhalten.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Pflichtteil nicht auf jeden Angehörigen Anwendung findet. Laut § 2303 Absatz 2 BGB sind pflichtteilsberechtigt lediglich die Abkömmlinge des Erblassers, also Kinder, Enkel und Urenkel sowie der Ehegatte beziehungsweise der eingetragene Lebenspartner. Andere Verwandte wie Eltern oder Geschwister haben keinen Anspruch auf den Pflichtteil.

Insgesamt stellt der Pflichtteil eine wichtige gesetzliche Regelung im deutschen Erbrecht dar, die den Schutz der Familie und die Sicherung des Vermögens gewährleistet. Bei erbrechtlichen Angelegenheiten empfiehlt es sich, einen erfahrenen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen, um den Pflichtteilanspruch erfolgreich durchzusetzen.