Die Bundesregierung hat eine Verordnung zur Erhöhung des Pflegebeitrags zum 1. Januar 2025 in die Wege geleitet. Die Regelung, die das Kabinett bereits gebilligt hat, sieht eine Anhebung um 0,2 Prozentpunkte vor. Dies erklärte Regierungssprecher Steffen Hebestreit in der Hauptstadt. Mit dieser Maßnahme soll die finanzielle Stabilität der Pflegeversicherung gesichert werden. Die zusätzlichen Einnahmen verschaffen Zeit für die Entwicklung langfristiger Pflegefinanzierungskonzepte. Allerdings muss der Bundesrat der Verordnung noch zustimmen.
Gesundheitsminister Karl Lauterbach, ein prominentes Mitglied der SPD, hatte die Beitragserhöhung unlängst angekündigt. Bereits im Juli 2023 setzte die Ampel-Koalition eine Pflegereform um, die eine Anhebung der Beiträge beinhaltete. Für kinderlose Beitragszahler liegt der Beitragssatz nun bei 4 Prozent, während jene mit einem Kind 3,4 Prozent zahlen. Familien mit zwei oder mehr Kindern profitieren mittlerweile von einem geringeren Arbeitnehmeranteil. Zugleich rechnet die Pflegeversicherung für das laufende und kommende Jahr mit einem Defizit, bedingt durch fortlaufend steigende Ausgaben in Milliardenhöhe.
Obwohl die Ampel-Koalition kürzlich zerbrach und geplante Reformen im Herbst nicht mehr umsetzbar scheinen, betont Hebestreit die Notwendigkeit nachhaltiger Lösungen. Eine umfassende Pflegereform sei unabdingbar. Die Verordnung solle sicherstellen, dass gesetzliche Leistungen weiterhin finanziert werden, bis ein umfassendes Reformpaket verabschiedet werden kann.