Patienten sollen zukünftig seltener in der Notaufnahme eines Krankenhauses behandelt werden. Stattdessen sollen sie verstärkt bereits am Telefon oder dann vor Ort im Krankenhaus in eine nahegelegene Praxis geschickt oder telemedizinisch betreut werden. Das ist das Ziel einer großangelegten Notfallreform, für die Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach am Dienstag in Berlin Eckpunkte vorgestellt hat.
Laut Lauterbach können 25 bis 30 Prozent der Fälle aus Notfallambulanzen auch in Arztpraxen behandelt werden. Die Notfallambulanzen sind häufig überfüllt, da viele Menschen mit leichteren Beschwerden dort vorstellig werden, obwohl dies nicht erforderlich wäre.
Um die Situation zu verbessern, sollen die Notaufnahmen in neue Integrierte Notfallzentren umgewandelt werden. Es soll ein Zentrum pro 400.000 Einwohnerinnen und Einwohnern geben, das auch eine ambulante Notdienstpraxis in der Nähe umfasst. Die Einschätzung, wo die Patienten am besten versorgt werden können, soll an einem gemeinsamen Tresen erfolgen. Ziel ist es, die Patienten dort zu behandeln, wo es am besten und schnellsten möglich ist, was nicht immer das Krankenhaus sein muss. Oftmals genügt auch ein Besuch in der Hausarztpraxis am nächsten Tag.
Des Weiteren soll die Vernetzung der unter der Rufnummer 116 117 erreichbaren Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Rettungsleitstellen unter der Nummer 112 ausgebaut werden. Dadurch soll es künftig egal sein, welche der beiden Nummern man wählt. Patienten erhalten dort eine Ersteinschätzung, wohin sie gehen sollen. Wählt ein Notfall-Patient die 116 117, kann er zum Beispiel auch auf diesem Wege einen Krankenwagen bestellen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Reform ist der Ausbau der Telemedizin. Wenn Ärzte telefonisch oder per Video einen Praxis- oder Klinikbesuch als nicht notwendig erachten, können sie elektronische Rezepte oder Krankschreibungen ausstellen. Dadurch kann der Behandlungsfall abgeschlossen werden, ohne dass die betroffenen Personen das Haus verlassen müssen.
Die neuen Notfallzentren sollen sich zudem mit den Terminservicestellen vernetzen, um direkt Termine für eine Weiterbehandlung anbieten zu können. Laut Lauterbach ist eine "große Reform" geplant, die sowohl eine Kostenersparnis als auch eine Verbesserung der Versorgung zum Ziel hat. Das Reformgesetz soll in der ersten Jahreshälfte im Bundeskabinett diskutiert werden und ab Anfang 2025 gelten.