Im juristischen Schlagabtausch um Patente hat Moderna einen bedeutenden Sieg errungen. Das Landgericht Düsseldorf gab der Klage des Impfstoffherstellers in erster Instanz statt, und erkannte Moderna Schadensersatzansprüche gegenüber den Pharmaunternehmen Biontech und Pfizer zu. Der Streitpunkt: Verletzung von Patentrechten im Zusammenhang mit der Entwicklung des Covid-19-Impfstoffs (Az.: 4b O 62/22).
Interessant ist die Argumentation der Beklagten. Während sie die Nutzung des Patents nicht bestritten, verwiesen sie auf eine Erlaubnis seitens Moderna, die diese Nutzung bis zum Ende der Pandemie, datiert auf den 5. Mai 2023, gestattet habe. Diese Linie folgte einer Presseerklärung im Oktober 2020. Doch die Patentkammer erkannte diese Erklärung als nicht mehr gültig an, da Moderna diese am 7. März 2022 widerrufen hatte. Somit müssen Biontech und Pfizer bereits für die Nutzung ab diesem Zeitpunkt haften.
Das Urteil verpflichtet Biontech dazu, umfassende Auskunft über den Umfang der Patentnutzung sowie die dabei erzielten Umsätze und Gewinne zu geben. Der Entscheid des Landgerichts ist jedoch noch nicht das letzte Wort in diesem Streitfall. Eine Berufung beim Oberlandesgericht Düsseldorf steht noch offen und könnte zu weiteren Auseinandersetzungen führen.