„Ihr nennt uns Kriminelle – nein, ihr seid die Kriminellen!“
Die Worte von Lilli Gomez hallen noch nach, während die Türen der Justizvollzugsanstalt leise ins Schloss fallen. Mit ihrer Mitstreiterin Regina Stephan wurde die 24-Jährige wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch zu sieben bzw. sechs Monaten Haft verurteilt.
Richterin Larissa Herzog begründete ihre Entscheidung fast entschuldigend: „Mir bleibt nichts anderes übrig.“ Nein, Frau Herzog, wirklich nicht – schließlich kann der Rechtsstaat ja schlecht auf Applaus für Farbanschläge und Millionenschäden umschalten.
Sabotage auf Sylt – der „Klimaschutz“ der besonderen Art
Die Liste der Taten liest sich wie das Drehbuch eines schlechten Films: Zäune zerschneiden, einen Privatjet orange besprühen (damit er vermutlich „nachhaltiger“ fliegt), und das Ganze direkt auf der Ferieninsel Sylt.
Resultat: Ein Millionenschaden, weil die Farbe ins Triebwerk floss – Pech für den Besitzer, Glück für die Aktivistinnen, die jetzt wieder etwas mehr Aufmerksamkeit hatten.
Vor Gericht wollten Gomez und Stephan jedoch nicht etwa Reue zeigen. Stattdessen: große Bühne. Tränenreicher Klimadrama-Monolog inklusive Schuldzuweisungen an die „Kapitalwelt“.
Man fragt sich, ob die beiden dabei eine Sekunde daran dachten, dass sie nicht in einer Netflix-Doku, sondern vor einem deutschen Gericht sitzen.
Unterstützer mit Dieselantrieb und moralischem Höhenflug
Während die Aktivistinnen sich in der Verhandlung inszenierten, harrte vor dem Gericht eine Gruppe von Unterstützern aus. Mit Bannern wie „Stoppt den fossilen Wahnsinn“ wurde gegen die „Ungerechtigkeit“ protestiert – ironischerweise geparkt neben einem Diesel-Sprinter. Klar, der muss natürlich, ganz klimafreundlich, auch mal ordentlich Kilometer fressen, um zur nächsten Demo zu kommen.
Aber so sind sie eben, die Klimaretter: Fürs große Ganze wird die kleine Inkonsistenz schon mal übersehen. Schließlich zählt die moralische Überlegenheit.
Und wenn man dann selbst einen Flug nach Bali bucht, wie einige Mitstreiter in der Vergangenheit, dann natürlich „als Privatperson“, nicht als Klimaaktivist. Ganz wichtig, das auseinanderzuhalten.
Ein Urteil, das polarisiert
Die Richterin war sichtlich bemüht, die goldene Mitte zu finden. Einerseits lobte sie das Engagement der beiden: „Es ist toll, dass Sie sich für das Klima einsetzen.“ Andererseits mahnte sie an, dass Straftaten nun mal nicht legalisiert werden können – auch nicht, wenn sie unter dem Deckmantel der Rettung des Planeten stehen. Die Haftstrafen ohne Bewährung könnten als Signal dienen, dass der Rechtsstaat eben doch eine Grenze hat.
Aber reicht das? Mit Unterstützung von finanzstarken Lobbyisten und Prominenten wie Hans-Josef Fell oder dem Klimainvestor Jochen Wermuth dürften die „Letzte Generation“-Mitglieder auch weiterhin ihre Aktionen finanzieren und juristische Verfahren bestreiten. Der nächste Diesel-Sprinter ist sicher schon betankt.
Wie weit darf Protest gehen?
Die Frage bleibt: Ist radikaler Protest wirklich der Weg, um den Klimaschutz voranzutreiben? Oder führt er eher dazu, dass die Gesellschaft sich noch weiter spaltet? Mit Sabotageakten und Millionenschäden gewinnt man vielleicht ein paar Schlagzeilen, aber kaum Sympathien. Und wenn der Rechtsstaat jedes Mal in der Kritik steht, wird er irgendwann zum Hauptgegner erklärt – ironischerweise von denen, die ihn eigentlich beschützen wollen.
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