Eigentlich ist die Sache klar: Wer ausgewiesen wird, muss gehen. Aber wie so oft ist das „eigentlich“ das größte Hindernis. 35.000 Menschen in Deutschland, die längst eine Ausweisungsverfügung haben, leben immer noch hier. Ausgereist? Fehlanzeige.
Die Zahlen steigen, doch viele bleiben – und das nicht nur, weil sie wollen. Oft sind es rechtliche oder praktische Hürden, die dafür sorgen, dass sie nicht abgeschoben werden.
Ausweisungen auf Rekordniveau – und doch passiert wenig
Allein im ersten Halbjahr 2024 wurden 4.321 Menschen aus Deutschland ausgewiesen. Meist stammen sie aus Albanien, Georgien, der Türkei, Moldau und Algerien.
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Die Ausweisungszahlen sind hoch, die Umsetzung eher durchwachsen. Denn nicht jeder, der gehen soll, geht auch tatsächlich. Rund 35.000 Menschen bleiben trotz Ausweisungsverfügung im Land – und das sorgt für Diskussionen.
Woran liegt’s? Oft sind es rechtliche Feinheiten oder praktische Probleme. Wer keine gültigen Papiere hat, wird von seinem Heimatland nicht zurückgenommen.
Und selbst wenn alle Formalitäten stimmen, kann die Abschiebung ausgesetzt werden – zum Beispiel, wenn gesundheitliche oder familiäre Gründe dagegen sprechen. Dann kommt die sogenannte „Duldung“ ins Spiel: Man darf nicht bleiben, aber man kann auch nicht gehen.
Politische Fronten: Streit um das Ausweisungsrecht
Das Thema sorgt für Zündstoff. Die Linken-Politikerin Clara Bünger kritisiert die steigende Zahl der Ausweisungen.
„Das Ausweisungsrecht wurde in den letzten Jahren immer wieder verschärft“, sagt sie.
Bereits geringfügige Vergehen können heute zur Ausweisung führen. Dabei, so Bünger, gibt es keine Hinweise darauf, dass härtere Gesetze wirklich die Kriminalität senken.
Für die Bundesregierung steht fest: Wer gegen die öffentliche Sicherheit oder die Grundordnung verstößt, hat sein Aufenthaltsrecht verwirkt. Aber es gibt Unterschiede.
Einige müssen gehen, weil sie schwere Straftaten begangen haben. Andere, weil sie durch ihre Handlungen die Gesellschaft gefährden – zum Beispiel durch die Billigung von Kriegsverbrechen oder terroristischen Akten. Aber selbst dann ist nicht garantiert, dass diese Menschen das Land tatsächlich verlassen.
Was passiert mit den 35.000?
Die 35.000 Menschen, die trotz Ausweisungsverfügung in Deutschland leben, sind eine diverse Gruppe. Manche warten darauf, dass die Behörden ihren Einspruch gegen die Ausweisung bearbeiten.
Andere können schlichtweg nicht abgeschoben werden, weil ihre Heimatländer sie nicht zurücknehmen. Und wieder andere haben Familien in Deutschland, deutsche Kinder oder Ehepartner.
Die rechtliche Abwägung ist in diesen Fällen oft komplex. Ausweisung? Abschiebung? Duldung? Jede Entscheidung muss individuell getroffen werden.
Realität vs. Politik
Für viele klingt es nach einem bürokratischen Albtraum – und genau das ist es oft auch. Die Zahl der Ausweisungen steigt, aber die Abschiebungen kommen nicht hinterher. Und während die Politik sich weiter um härtere Gesetze bemüht, bleibt die Realität: Nicht jeder, der gehen soll, wird auch tatsächlich gehen.
Die Frage ist, wie effektiv dieses System überhaupt ist. Aus Sicht der Bundesregierung gibt es keine Alternative: Sicherheit und Ordnung stehen an erster Stelle. Aber die Praxis zeigt, dass man mit Verschärfungen allein das Problem nicht lösen kann.
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