31. März, 2025

Politik

63.000 Euro für sieben Migranten: Der absurde Preis der Abschiebung

Ein eigens gecharterter Airbus, nur sieben Passagiere – die Abschiebung nach Bulgarien wirft unangenehme Fragen auf. Warum musste ein 200-Sitzer fliegen, wenn Bulgarien angeblich nur zehn Menschen pro Flug akzeptiert?

63.000 Euro für sieben Migranten: Der absurde Preis der Abschiebung
Obwohl das Fluchtministerium NRW die Flugkosten nun offenlegte, bleiben weitere Ausgaben für Sicherheitskräfte, Landung, Versicherung und Organisation unbeziffert – eine vollständige Kostenaufstellung fehlt bis heute.

Ein großer Schritt – in die Intransparenz

Die NRW-Fluchtministerin Josefine Paul (Grüne) sprach von einem „großen Schritt“, als das Land im Februar erstmals einen eigenen Abschiebeflug nach Bulgarien organisierte.

Tatsächlich war es ein kostspieliger Schritt – für den Steuerzahler. Der Preis: über 63.000 Euro allein für die Anmietung des Flugzeugs. An Bord: vier Syrer und drei Afghanen. Ziel: Sofia. Bleibt die Frage: Warum ein ganzer Airbus A321 für sieben Personen?

Ein Airbus mit leerem Bauch

Der Airbus A321-231, der bei Chartergesellschaften für derartige Einsätze gebucht wird, bietet normalerweise Platz für bis zu 200 Passagiere. Auf diesem Flug saßen, abgesehen vom Sicherheitspersonal, genau sieben Menschen im Rückflug in Richtung Südosteuropa.

Das entspricht einem Auslastungsgrad von rund 3,5 %. Rechnet man den Charterpreis auf die Anzahl der abgeschobenen Personen um, ergibt das rund 9.000 Euro pro Kopf – ohne zusätzliche Kosten für Personal, Landung, Sicherheitsbegleitung und Flughafengebühren.

Zahlen mit Lücken

Zunächst hatte Ministerin Paul Fragen zu den Kosten des Fluges ausweichend beantwortet. Erst auf massiven öffentlichen Druck legte das Ministerium in Düsseldorf Zahlen vor – jedoch nur teilweise.

Die erwähnten 63.000 Euro decken lediglich die reine Flugzeuganmietung ab. Weitere Posten wie Crew, Sicherheitskräfte, Versicherungen und Bodenabwicklung wurden nicht beziffert.

Der Abschiebeflug erfolgte im Rahmen des Dublin-III-Abkommens – einer EU-weiten Regelung, die Asylverfahren dem Ersteinreiseland zuweist. Doch die praktische Umsetzung bleibt kostenintensiv, uneinheitlich und umstritten.

Selbst das Ministerium räumt inzwischen ein, dass die wahren Kosten deutlich höher liegen dürften. Wie hoch genau – unklar.

Bulgarien als Bremsklotz?

Die Rechtfertigung für den Mini-Flug ist ebenso dünn wie widersprüchlich. Bulgarien akzeptiere laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) pro Charterflug nur maximal zehn Personen – „unabhängig von der Flugzeuggröße“.

Doch eine Auflistung der Bundesregierung vom Februar zeigt: In mindestens drei Fällen 2024 waren mehr als zehn Personen an Bord von Abschiebeflügen nach Bulgarien, die von der Bundespolizei organisiert wurden.

Widersprechen sich hier Ministerium und Bundesamt – oder gelten unterschiedliche Regeln für verschiedene Bundesländer und Behörden? Offizielle Antworten darauf bleiben vage.

Das politische Kalkül dahinter

Die Kosten- und Effizienzfrage ist nur ein Teil des Problems. Hinter dem Abschiebeflug steht auch ein politisches Signal: NRW wollte zeigen, dass es handelt – notfalls allein, notfalls teuer. Doch Symbolpolitik auf Kosten der Allgemeinheit überzeugt nicht jeden.

Die CDU-Opposition in Nordrhein-Westfalen spricht von „schwerwiegendem Missmanagement“.

Tatsächlich wirft der Flug zahlreiche Fragen zur Planung, Abstimmung mit Bundesbehörden und dem grundsätzlichen Verhältnis von Aufwand und Wirkung auf. Hätte man den Flug mit anderen Ländern koordinieren können? Oder mit weiteren Rückführungen koppeln? Fehlanzeige.

Wenn Symbolik teurer wird als Vernunft

Die Diskussion um Abschiebungen ist in Deutschland hoch emotional. Doch unabhängig von der politischen Haltung zu Rückführungen muss gelten: Wenn der Staat handelt, muss er es effizient tun. Einen fast leeren Airbus für über 60.000 Euro durch Europa zu schicken – bei unklarer Rechtslage, halboffenen Zahlen und widersprüchlichen Aussagen – hat mit effizienter Migrationspolitik wenig zu tun.

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