Wer sich mit seiner Versicherung anlegt, steht oft vor einem mühsamen und kostenintensiven Prozess. Ob abgelehnte Schadensfälle, unzureichende Zahlungen oder fehlende Reaktionen – die Hürden für eine gerichtliche Auseinandersetzung sind hoch.
Doch es gibt eine Alternative: Schlichtungsstellen ermöglichen eine außergerichtliche Einigung, sind kostenlos und oft schneller als ein Gerichtsverfahren. Immer mehr Verbraucher nutzen diese Möglichkeit – mit steigender Erfolgsquote.
Schlichtungsstellen als entlastende Instanz
Versicherungsstreitigkeiten gehören zu den häufigsten Beschwerden von Verbrauchern.
Die Zahl der Anträge auf Schlichtung wächst seit Jahren kontinuierlich. 2024 gingen beim Versicherungsombudsmann mehr als 20.000 Anträge ein – ein Anstieg von 20 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Besonders häufig betroffen sind Rechtsschutz-, Kfz-Kasko- und Lebensversicherungen.
Die Justiz wird durch diese Entwicklung erheblich entlastet. Zwischen 2005 und 2019 sank die Zahl der Gerichtsverfahren im Versicherungsvertragsrecht um 50 Prozent. Schlichtungsverfahren verhindern aufwendige Prozesse und bringen schneller Klarheit für Verbraucher.
Wie funktioniert ein Schlichtungsverfahren?
Schlichtungsstellen arbeiten nach einem standardisierten Verfahren:
- Einreichen der Beschwerde: Verbraucher müssen sich zunächst direkt an das Versicherungsunternehmen wenden. Erst wenn dort keine zufriedenstellende Lösung erzielt wird, kann ein Schlichtungsantrag gestellt werden.
- Prüfung der Zulässigkeit: Die Ombudsstelle prüft, ob die Beschwerde in ihren Zuständigkeitsbereich fällt. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten sind beispielsweise ausgeschlossen.
- Stellungnahme der Versicherung: Das betroffene Unternehmen hat etwa drei Wochen Zeit, sich zu äußern.
- Bewertung und Entscheidung: Auf Basis der eingereichten Unterlagen entscheidet die Schlichtungsstelle innerhalb von maximal 90 Tagen.
Der Vorteil: Für Verbraucher entstehen keine Kosten, da die Versicherer die Verfahrenskosten übernehmen. Auch Anwälte sind nicht erforderlich.
Erfolgsaussichten und rechtliche Grenzen
Schlichtungsstellen sind nicht nur eine bürokratische Formalität – die Erfolgsquote ist beachtlich. In der Kfz-Kaskoversicherung endeten 60 Prozent der Fälle mit einer Einigung zugunsten des Verbrauchers, in der Rechtsschutzversicherung lag die Erfolgsquote bei rund 54 Prozent.
Etwas schlechter sieht es bei Lebensversicherungen aus, wo nur jede dritte Beschwerde erfolgreich war.
Allerdings sind Unternehmen in vielen Fällen nicht verpflichtet, den Schiedsspruch anzuerkennen. Eine Ausnahme bildet die Versicherungsbranche: Hier sind Unternehmen bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro an die Entscheidung des Ombudsmanns gebunden.
Warum Unternehmen Schlichtungen akzeptieren
Versicherer profitieren ebenfalls von Schlichtungsverfahren. Diese signalisieren Kundennähe, vermeiden schlechte PR und sparen hohe Prozesskosten. Eine kulante Einigung in einem Schlichtungsverfahren kann sich für Unternehmen lohnen, bevor es zu einem langwierigen Gerichtsprozess kommt.
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