Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in Karlsruhe mit einem Fall befasst, der weitreichende Folgen für die Marktstellung des Technologiekonzerns Apple haben könnte.
Die Richter prüfen, ob Apple einer strengeren Kontrolle durch das Bundeskartellamt unterliegen soll. Grundlage ist die Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) aus dem Jahr 2021, das auf große Digitalunternehmen wie Apple zugeschnitten wurde.
Im Mittelpunkt steht die Frage, ob Apple eine „überragende, marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb“ besitzt. Wird diese Einstufung bestätigt, könnte das Kartellamt Geschäftspraktiken des Unternehmens künftig deutlich leichter regulieren.
Kartellamt: Apple als Gatekeeper
Bereits 2023 hatte das Bundeskartellamt Apple diese marktübergreifende Bedeutung zugesprochen. Besonders der App-Store geriet in den Fokus der Behörde: Apple agiere hier als „Gatekeeper“, so die Argumentation, und übe erheblichen Einfluss auf die Sichtbarkeit und den Erfolg von Drittanbieter-Apps aus.
Diese Rolle ermöglicht es dem Konzern, nicht nur eigene Produkte und Dienstleistungen zu bevorzugen, sondern auch die Spielregeln für den Wettbewerb zu diktieren.
Ein weiterer Kritikpunkt: Apples enormer Zugang zu Nutzerdaten. Die Richter wiesen in der mündlichen Verhandlung darauf hin, dass der Konzern nicht nur über umfangreiche finanzielle Ressourcen verfügt, sondern auch über tiefgehende Einblicke in das Verhalten und die Präferenzen seiner Nutzer.
Das verschafft Apple laut dem Vorsitzenden Richter Wolfgang Kirchhoff erhebliche Wettbewerbsvorteile.
BGH signalisiert harte Linie
Die Einschätzungen des Gerichts deuten darauf hin, dass Apple Schwierigkeiten haben dürfte, der verschärften Regulierung zu entgehen. Mehrere der im GWB festgelegten Kriterien seien im Falle Apples „in sehr hohem Maße erfüllt“, so Kirchhoff. Die endgültige Entscheidung steht jedoch noch aus – ein Urteil wurde in der Verhandlung nicht verkündet.
Sollte der BGH die Einstufung Apples bestätigen, könnten bestimmte Geschäftspraktiken des Unternehmens künftig untersagt werden. Dazu könnten beispielsweise Einschränkungen gehören, die es Wettbewerbern erschweren, ihre Apps unter fairen Bedingungen anzubieten.
Apple wehrt sich – mit Folgen für die Börse
Apple selbst bestreitet die Einschätzungen des Bundeskartellamts. Der Konzern argumentiert, dass seine Rolle als Plattformanbieter für den Wettbewerb förderlich sei. Entwickler hätten durch den App-Store Zugang zu einer breiten Nutzerbasis, was Innovationen begünstige. Kritiker hingegen werfen Apple vor, durch hohe Gebühren und strikte Regeln vor allem die eigenen Interessen zu schützen.
Die Unsicherheit rund um den Ausgang des Verfahrens zeigte sich auch an den Finanzmärkten: Im vorbörslichen Handel an der NASDAQ fiel die Apple-Aktie um 0,4 Prozent auf 230,79 US-Dollar.