18. November, 2024

Politik

Özdemir warnt vor Chaos: Streit um EU-Waldschutzgesetz eskaliert

Özdemir warnt vor Chaos: Streit um EU-Waldschutzgesetz eskaliert

Im Ringen um das neue EU-Waldschutzgesetz warnt Bundesagrarminister Cem Özdemir eindringlich vor bevorstehendem Chaos. Bei einem Treffen mit EU-Amtskolleginnen und -kollegen in Brüssel äußerte er seine Unzufriedenheit darüber, dass unklar sei, welche Regelungen im Januar in Kraft treten werden. Ursprünglich sollten ab dem kommenden Jahr verschärfte Vorschriften zum Schutz der Wälder in der EU eingeführt werden. Der Vorstoß des Mitte-Rechts-Bündnisses EVP, dem auch CDU und CSU angehören, hat letzte Woche zur Annahme von Änderungsanträgen im EU-Parlament geführt. Diese sehen vor, sogenannte Nicht-Risiko-Länder zu definieren, für die gelockterte Regelungen gelten sollen. Ursprünglich ging es nur um die Verschiebung des Gesetzes, um der Wirtschaft mehr Zeit zu geben, sich anzupassen – ein Schritt, der von Özdemir unterstützt wurde. Die inhaltlichen Änderungen erfordern nun jedoch eine erneute Kompromissfindung mit den EU-Staaten bis Jahresende. Das Gesetz verfolgt das Ziel, Produkte wie Kaffee und Palmöl nur noch zuzulassen, wenn nachgewiesen werden kann, dass dafür seit 2020 keine Wälder gerodet wurden. Dies soll insbesondere die Abholzung im Amazonasgebiet eindämmen. Die Haltung der CDU zu den Änderungsplänen kritisierte Özdemir scharf, indem er der politischen Konkurrenz mangelnde Vernunft vorwarf. Aus Baden-Württemberg kam Widerspruch: Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) bezeichnete Özdemirs Ansichten als "Krokodilstränen" und forderte eine Verbesserung der Verordnung, um nachhaltige Waldwirtschaft in Europa nicht zu gefährden. In der jetzigen Form könnte das Gesetz signifikante negative Folgen für die deutsche Wirtschaft haben. Unklar ist, wie sich Özdemir bei einer Abstimmung verhalten wird – zuerst will er weitere Gespräche mit seinen Kollegen führen. Wenn die Verzögerung der Verordnung umgesetzt wird, sollen Großunternehmen ab dem 30. Dezember 2025 und kleinere Betriebe ab dem 30. Juni 2026 eine Sorgfaltserklärung abgeben. Bei Nichteinhaltung drohen Strafen von mindestens vier Prozent des Jahresumsatzes in der EU.