19. September, 2024

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OVG: Bundesregierung muss Klimaschutzmaßnahmen nachbessern

OVG: Bundesregierung muss Klimaschutzmaßnahmen nachbessern

Die Bundesregierung sieht sich gezwungen, ihre Maßnahmen zum Klimaschutz zu überarbeiten. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat in einer rechtskräftigen Entscheidung festgestellt, dass die bisherigen Anstrengungen im Landnutzungssektor nicht ausreichen. Die Mitte Mai nach der Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gefällte Entscheidung verpflichtet die Regierung, die Rolle von Mooren und Wäldern als CO2-Senken stärker zu fördern. Das Bundesumweltministerium bestätigte, dass es keine Revision gegen das Urteil geben wird. Ziel für den Landnutzungssektor ist es, bis 2045 insgesamt 40 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente zu einsparen. Die bisher ergriffenen Maßnahmen reichen nach Auffassung des Gerichts nicht aus, um die gesetzten Klimaziele zu erreichen. DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner betonte die enorme Bedeutung der Entscheidung und fordert verstärkte Anstrengungen in der Land- und Forstwirtschaft. Eine zweite, noch nicht rechtskräftige Klage der DUH bezieht sich auf das Klimaschutzprogramm in anderen Sektoren. In beiden Fällen urteilte das OVG, dass die derzeit umgesetzten Maßnahmen nicht hinreichend seien, um die Klimaziele der Bundesregierung zu erfüllen. Das Klimaschutzprogramm der Regierung, das Sektoren wie Verkehr, Energie, Gebäude, Industrie und Landwirtschaft umfasst, soll die Treibhausgasemissionen gesamtwirtschaftlich senken. Das Umweltministerium plant, das Urteil durch das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz umzusetzen, indem bis 2028 insgesamt 3,5 Milliarden Euro investiert werden. Dieses Programm soll zur Schaffung intakter Wälder und Moore beitragen und enthält einen Nachsteuerungsmechanismus, den das Ministerium nun anwenden wird. Die DUH fordert, dass die Bundesregierung bis zum 31. Oktober einen detaillierten Entwurf vorlegt. Sollte dies ausbleiben, droht ein Zwangsvollstreckungsverfahren.