19. Mai, 2024

Politik

Optimierungsbedarf im Ausschreibungsrecht: Forderung nach strengerer Haftung für irreal kalkulierende Bieter

Optimierungsbedarf im Ausschreibungsrecht: Forderung nach strengerer Haftung für irreal kalkulierende Bieter

Bei der Vergabe öffentlicher Projekte durch Ausschreibungen sollten grundsätzlich realistische Angebote im Vordergrund stehen, doch die Realität sieht oft anders aus. Eine verbreitete Praxis zeigt, dass Bieter mit besonders günstigen, aber wenig realistischen Kostenschätzungen den Zuschlag erhalten – mit gravierenden Folgen: Zeitliche Verzögerungen und Kostenexplosionen, die schlussendlich zu Lasten des Steuerzahlers gehen. Der Spielraum für solche Luftschlösser in der Kostenkalkulation muss dringend eingeschränkt werden. Eine Reform des Ausschreibungsrechts wird laut Stimmen aus der Fachwelt unausweichlich, denn eine effiziente und effektive Umsetzung öffentlicher Projekte sollte sich an der Realität und nicht an Fantasiezahlen orientieren. Strengere Haftungsregeln könnten hier einen Weg darstellen, um künftige Projektbudgets sicherer zu gestalten und die Verantwortlichkeit der Bieter zu schärfen. Ziel ist eine transparente Verfahrensweise, die den tatsächlich wirtschaftlichsten Anbieter belohnt, statt dem mit der kühnsten Kalkulationsakrobatik.