Ab dem 1. Januar 2025 wird es für Verbraucher mit einmaligem Zahlungsverzug deutlich einfacher, einen negativen Schufa-Eintrag aus ihrer Kredithistorie zu entfernen. Die Löschfrist solcher Einträge wird von bisher 36 Monaten auf 18 Monate verkürzt. Allerdings setzt diese Erleichterung voraus, dass die rückständige Zahlung spätestens 100 Tage nach der ersten Mahnung, die der Schufa übermittelt wird, ausgeglichen ist.
Tanja Birkholz, Vorstandsvorsitzende der Schufa Holding AG, hebt die Vorteile der neuen Regelung hervor. Diese ermögliche es nicht nur den Verbrauchern, schneller ihre Kreditwürdigkeit aufzupolieren, sondern unterstütze auch die Unternehmen, indem sie zügiger an ihr Geld gelangen können. Die Schufa erstellt basierend auf umfangreichen Daten einen sogenannten Basis-Score, der entscheidend für Finanzinstitute, Händler, Energieversorger und Mobilfunkanbieter ist, um die Bonität der Kunden vor Vertragsabschlüssen einzuschätzen.
Menschen erfahren oft erst von einem negativen Schufa-Eintrag, wenn sie beim Aufsetzen neuer Kreditverträge auf Hürden stoßen. Negative Einträge erfolgen typischerweise nach mehrfachen Zahlungsaufforderungen, die unbeachtet blieben. Die neue 100-Tage-Regelung soll es Konsumenten ermöglichen, schneller darzulegen, dass sie nicht grundsätzlich zahlungsunfähig sind. Wichtig ist dabei, dass in den auf 18 Monate verkürzten Speicherdaten keine neuen negativen Einträge hinzukommen und keine Informationen aus Schuldnerverzeichnissen oder Insolvenzen vorliegen.
Insgesamt betrifft die anstehende Löschung von ausgeglichenen Zahlungskonflikten, die vor dem Stichtag an die Schufa gemeldet wurden, etwa 60.000 Menschen. Weitere 60.000 Verbraucher könnten aufgrund der neuen Bedingungen ebenfalls ihre Bonität zügiger wiederherstellen. Derzeit speichert die Schufa Daten zu 68 Millionen Menschen in Deutschland, darunter Kreditverpflichtungen und Kontoinformationen, um den Basis-Score zu berechnen, welcher die Wahrscheinlichkeit beschreibt, mit der ein Verbraucher seinen finanziellen Verpflichtungen nachkommt.
Die Methodik hinter der Score-Berechnung bleibt teils undurchsichtig und sorgt regelmäßig für Kritik. Die Schufa rechtfertigt dies mit dem Risiko einer Manipulation, sollte das Modell vollständig offengelegt werden. Eine kostenlose Datenkopie des individuellen Scores kann per Post angefordert werden, oder Verbraucher haben die Option, ihren Score über die App der Schufa-Tochter Bonify einzusehen. Ab Januar 2024 sind in der App zudem Schufa-Negativeinträge sichtbar.