04. Oktober, 2024

Wirtschaft

Online-Pflichten für Erstregistrierung zur Steuererklärung: Frist für Oktober nicht verpassen

Online-Pflichten für Erstregistrierung zur Steuererklärung: Frist für Oktober nicht verpassen

Die britische Steuerbehörde erinnert Neulinge hinsichtlich der Steuererklärung daran, sich bis spätestens zum 5. Oktober für das sogenannte Self-Assessment zu registrieren, um möglichen Strafen zu entgehen. Besonders betroffen sind Menschen, die kürzlich in die Selbstständigkeit gestartet sind, neue Vermieter, Teilhaber in Geschäftskooperationen, Personen mit einem Einkommen über 150.000 Pfund, solche, die der High-Income Child Benefit Charge unterliegen, sowie Nutzer von Online-Plattformen zur Einkommensgenerierung. Experten haben insbesondere Bedenken hinsichtlich Letzterer, darunter Arbeiter der Gig-Economy und Personen mit sogenannten "Nebenbeschäftigungen". Neue Plattform-Berichterstattungsregeln schlagen dieses Jahr hohe Wellen und fordern eine präzise Deklaration der Einkünfte. Ab dem kommenden Jahr wird HM Revenue & Customs die Möglichkeit haben, gemeldete Einzelangaben gegen Plattformdaten zu prüfen. Dawn Register von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO betont die Wichtigkeit der Einhaltung der Registrierungsfrist. Sie warnt davor, dass Unkenntnis keine Entschuldigung darstellt. Plattformen wie Amazon, Airbnb, Deliveroo, eBay, Uber und Vinted sind seit Jahresbeginn verpflichtet, die Verkäuferinformationen dem britischen Fiskus zu melden; die erste Übermittlung erfolgt im Januar 2025. Von der Regelung sind Verkäufer ausgenommen, die weniger als 30 Verkäufe jährlich tätigen und unter 2.000 Euro bleiben. Diese Regelungen sind Teil einer internationalen Vereinbarung und haben internationale Datenaustauschprotokolle zur Folge. Kritik kommt unter anderem von der Low Income Tax Reform Group, die bemängelt, HMRC unternehme nicht genug, um über die Steuerpflicht für Online-Verkäufer aufzuklären. Eine mögliche Verwechslung mit einer vermeintlichen "Nebenjob-Steuer" sorgt für zusätzlichen Druck. Die Zeit drängt jedenfalls, warnt Claire Thackaberry von LITRG. Die Jahresdarstellung der Plattformdaten könnte mehrere Steuerjahre umfassen und die Berechnung des Fälligkeitsdatums erschweren. In der geschäftigen Januar-Zeit birgt dies Herausforderungen für Supportanfragen bei HMRC. Obwohl die Steuerbehörde solche Warnungen als Panikmache abtut und auf bestehende Informationskampagnen verweist, bleibt die Frist zur Mitteilung eines Steuererklärungsbedarfs für 2023/24 der 5. Oktober. Abgaben in Papierform sind bis zum 31. Oktober möglich, während die Frist für Online-Abgaben bis zum 31. Januar 2025 läuft.