In einem wegweisenden Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf haben Verbraucherschützer einen bedeutenden Sieg für Kunden mit Zahlungsschwierigkeiten erlangt. Demnach ist es Energieversorgern künftig untersagt, Gebühren für Ratenzahlungsvereinbarungen zu erheben, wenn Kunden mit der Begleichung ihrer Stromrechnungen im Rückstand sind. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte in diesem Zusammenhang gegen das Energieunternehmen NEW Niederrhein Energie und Wasser erfolgreich geklagt.
Das Urteil verpflichtet Energieversorger dazu, vor einer drohenden Stromsperre zinsfreie monatliche Ratenzahlungen ohne zusätzliche Gebühren anzubieten. Diese Vereinbarungen bieten betroffenen Haushalten die Möglichkeit, eine Stromsperre zu vermeiden und ihre Schulden in bis zu 24 Monaten abzuzahlen – eine Frist, die von NEW ursprünglich auf 12 Monate begrenzt wurde. Diese Einschränkung hob das Gericht auf.
Kolja Ofenhammer, Jurist bei der Verbraucherzentrale NRW, erläuterte, dass solch eine Ratenzahlung für Menschen mit finanziellen Schwierigkeiten ein essentieller Schutz ist. Zusätzliche Kosten würden deren Situation nur verschlechtern. Die Verbraucherzentrale bietet zudem umfangreiche Unterstützung für Personen an, die Gefahr laufen, ihre Stromrechnung nicht mehr bezahlen zu können.
Das Oberlandesgericht ließ eine Revision des Urteils zu, was die weitreichende Bedeutung für ähnliche Fälle in der Zukunft unterstreicht. Ofenhammer betonte, wie wichtig es ist, dass betroffene Verbraucher gezielte Unterstützung erhalten, um ihre finanzielle Lage zu stabilisieren, ohne unnötige Barrieren überwinden zu müssen. Das Urteil wird als richtungsweisend für den Schutz der Verbraucherrechte im Energiesektor betrachtet.