Die Einführung der Strompreisbremse Ende 2022 sollte deutschen Haushalten und Unternehmen finanzielle Entlastung bringen, als die Energiepreise infolge des russischen Kriegs in der Ukraine drastisch anstiegen. Das Ziel war, 80 Prozent des bisherigen Stromverbrauchs für private Haushalte zu einem fixen Preis von 40 Cent pro Kilowattstunde, und 70 Prozent für Industriekunden zu 13 Cent anzubieten. Finanziert wurde dies teils aus den sogenannten Zufallsgewinnen besonders von Ökostromanlagen, die während des Preisanstiegs überdurchschnittlich profitierten. Diese Abschöpfung der Gewinne trifft jedoch auf Widerstand: 22 Betreiber von Wind-, Solar- und Biomassenanlagen fühlen sich durch das Gesetz zur Strompreisbremse in ihren Rechten verletzt und zogen vor das Bundesverfassungsgericht. Diese Woche soll das Urteil fallen, das richtungsweisend für die Zukunft, oder gar rückwirkend für das Gesetz, sein könnte. Christian von Hammerstein, Vertreter der klagenden Betreiber, betonte, dass die Energiekrise nicht von den Erneuerbaren Energien verursacht wurde, sondern hauptsächlich durch die teuren Gaskraftwerke. Dies sei eine staatliche Verantwortung, die aus Steuermitteln zu bewältigen wäre. Philipp Steinberg vom Wirtschaftsministerium verteidigte hingegen vor Gericht die Maßnahmen als notwendige Reaktion auf eine Ausnahmesituation, um den Strommarkt zu stabilisieren. Man habe durch die befristete Abschöpfung der Gewinne versucht, den Eingriff minimal zu halten. Sollte das Gericht jedoch der Klage stattgeben, könnte die Regierung unter Umständen gezwungen sein, die bereits abgeschöpften Gewinne zurückzuzahlen, was sich auf 750 bis 800 Millionen Euro belaufen könnte. Laut Angaben des Gerichts haben Verfassungsbeschwerden, trotz ihrer Häufigkeit, eine geringe Erfolgschance von 1,66 Prozent, was die Unsicherheit für die klagenden Betreiber erhöht.