Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat den Entschluss gefasst, rechtliche Schritte gegen die Praktiken der "Lidl Plus"-App zu unternehmen und hat daher beim Oberlandesgericht Stuttgart eine Unterlassungsklage eingereicht. Im Zentrum der Kritik steht der Vorwurf, dass der Discounter seinen Kunden keine hinreichend klare und transparente Aufklärung darüber bietet, dass die gewährten Rabatte der App im Wesentlichen durch das Teilen ihrer persönlichen Daten finanziert werden. Der Verband in Berlin hat darauf hingewiesen, dass dieses Vorgehen eine Verletzung der Verbraucherrechte darstellt, indem es die informierte Einwilligung der Nutzer in die Erhebung und Nutzung ihrer Daten untergräbt.
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat mittlerweile den Empfang der Klage bestätigt, während eine Stellungnahme seitens Lidl noch aussteht, da das Unternehmen bislang zu diesem Thema keine öffentlichen Äußerungen gemacht hat. Die ersten Berichte über das Verfahren stammen von der "Lebensmittelzeitung". Rosemarie Rodden, Rechtsreferentin beim vzbv, hebt hervor, dass die vermeintliche Exklusivität der Rabatte der App irreführend ist, da den Nutzern nicht transparent vermittelt wird, dass der Erhalt dieser Rabatte im Austausch gegen ihre persönlichen Daten erfolgt.
Besondere Brisanz gewinnt dieses Verfahren durch die Tatsache, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für digitale Bonusprogramme, bei denen persönliche Daten als Zahlungsmittel fungieren, derzeit noch rechtlich nicht eindeutig geregelt sind. Laut der "Lebensmittelzeitung" nutzen mittlerweile über 100 Millionen Verbraucher die "Lidl Plus"-App, um von verschiedenen Rabatten und Aktionen zu profitieren. In jüngerer Vergangenheit sah sich Lidl ebenfalls Kritik ausgesetzt, da in Werbeanzeigen häufig die regulären Preise ohne Nutzung der App nicht klar ersichtlich waren. Dieser Punkt ist Gegenstand eines weiteren Verfahrens, das derzeit vor dem Landgericht Heilbronn anhängig ist, jedoch noch keinen Verhandlungstermin erhalten hat.
Die Auseinandersetzung zwischen dem vzbv und Lidl könnte wegweisend für die Ausgestaltung von Verbraucherrechten im digitalen Raum sein. Es bleibt abzuwarten, wie das Gericht die Abwägung zwischen dem wirtschaftlichen Modell der App und dem Schutz der Privatsphäre der Nutzer vornehmen wird. Die Ergebnisse dieser Verfahren könnten erhebliche Auswirkungen auf die künftige Gestaltung von Nutzungsbedingungen und die Informationspflichten von Unternehmen im digitalen Zeitalter haben.