Der bekannte Schuhhersteller Birkenstock hat im Designstreit mit dem Einzelhandelsriesen Aldi einen weiteren Rückschlag hinnehmen müssen. Das Oberlandesgericht München bestätigte die Entscheidung der vorherigen Instanz und wies damit erneut die Ansprüche von Birkenstock ab. Ziel der Klage war es, den Verkauf einer Sandale mit auffälliger Schnalle im Sortiment des Discounters zu unterbinden.
Birkenstock hatte sich auf design- und wettbewerbsrechtliche Ansprüche, einschließlich Auskunfts- und Rechnungslegungsklagen, gestützt. Darüber hinaus forderte das Unternehmen neben Rückruf und Vernichtung der strittigen Produkte auch eine Kosten- und Schadensersatzfeststellung. Bereits in erster Instanz wurde die Klage abgewiesen, und das Oberlandesgericht schloss sich dieser Sichtweise weitgehend an.
Lediglich bei der Kostenverteilung des Verfahrens wurden leichte Modifikationen vorgenommen. Das Urteil stellt für Birkenstock einen weiteren Rückschlag im Bestreben dar, den Markenschutz durchzusetzen und vermeintliche Nachahmungen einzudämmen.