20. Dezember, 2024

Politik

Nur 0,5 Prozent der Syrer in Deutschland asylberechtigt – Was die Zahlen wirklich bedeuten

Neue Zahlen des Innenministeriums werfen ein Schlaglicht auf die rechtlichen Schutzkategorien syrischer Geflüchteter in Deutschland. Während die AfD Einbürgerungen stoppen will, bleibt die Debatte über Rückführungen und Fachkräftebedarf komplex.

Nur 0,5 Prozent der Syrer in Deutschland asylberechtigt – Was die Zahlen wirklich bedeuten
Die hohen Sozialkosten von 3,5 Milliarden Euro jährlich werfen Fragen nach langfristiger Integration und Beschäftigung auf.

Ein Blick auf die Statistik – und auf die Realität

Die Zahl ist verblüffend: Von den knapp 974.000 Syrern, die laut Bundesinnenministerium aktuell in Deutschland leben, wurden nur etwa 5.000 formal als asylberechtigt anerkannt. Das entspricht gerade einmal 0,5 Prozent der syrischen Gemeinschaft hierzulande.

Was zunächst wie ein statistisches Randdetail wirken mag, hat erhebliche politische Sprengkraft – und zeigt gleichzeitig, wie komplex das deutsche Asylsystem tatsächlich ist.

Ein Großteil der Syrer fällt in andere Kategorien: Rund 329.000 Menschen genießen „subsidiären Schutz“, während 321.000 unter „Flüchtlingsschutz“ fallen. Weitere 318.000 halten sich aus nicht näher definierten „sonstigen Gründen“ in Deutschland auf. Es ist dieser juristische Flickenteppich, der der politischen Debatte immer wieder neuen Zündstoff liefert.

Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Diese Tabelle enthält: Empfängerinnen und Empfänger von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz insgesamt und in %, nach Staatsangehörigkeit und Geschlecht am 31.12.2023

Einbürgerung: Die politische Forderung nach einem Moratorium

Vor allem die Möglichkeit der Einbürgerung für syrische Geflüchtete steht im Fokus der Kritik. Nach der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts durch die Ampel-Koalition können Migranten bereits nach fünf Jahren, in Einzelfällen sogar nach nur drei Jahren, einen Antrag auf die deutsche Staatsbürgerschaft stellen. Ein Schritt, der politisch umstritten ist.

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Leif-Erik Holm forderte daher ein „Einbürgerungsmoratorium“ für Syrer. „Rückführungen dürfen nicht durch Einbürgerungen unmöglich gemacht werden“, erklärte Holm und verwies auf die angeblich „veränderte Lage“ in Syrien. Für ihn sei der Schutzgrund vieler Syrer nicht mehr gegeben.

Doch wie realistisch ist das? Nach geltendem Recht gelten Einbürgerungen in Deutschland als Einzelfallentscheidungen. Die Voraussetzungen sind streng: Antragsteller müssen ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können, dürfen nicht straffällig geworden sein und müssen Integrationsleistungen nachweisen.

Für viele syrische Migranten, von denen mehr als die Hälfte derzeit Bürgergeld bezieht, ist dies eine hohe Hürde.

Während viele subsidiären oder Flüchtlingsschutz genießen, bleibt die rechtliche Grundlage für Rückführungen komplex.

Kosten und Fachkräfte: Eine gespaltene Debatte

Die Zahlen zeigen auch eine wirtschaftliche Dimension: 517.839 Syrer erhalten aktuell Bürgergeld. Das kostet den Staat laut aktuellen Schätzungen rund 3,5 Milliarden Euro pro Jahr. Weitere 80.000 Syrer beziehen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die hohen Sozialkosten befeuern die Forderungen nach Rückführungen.

Doch das ist nur die eine Seite der Medaille. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) betonte kürzlich die Bedeutung syrischer Migranten als potenzielle Arbeitskräfte. In vielen Bereichen herrscht in Deutschland ein eklatanter Fachkräftemangel. „Es wäre schön, wenn einige der Syrer bleiben könnten“, sagte Faeser – ein Satz, der Kritiker empört und die Diskussion weiter polarisiert.

Realität in Syrien – Rückkehr kaum möglich?

Unabhängig von politischen Forderungen bleibt die Sicherheitslage in Syrien für viele Geflüchtete nach wie vor prekär. Zwar hat die syrische Regierung unter Bashar al-Assad ihre Macht in weiten Teilen des Landes gefestigt, doch Berichte von Menschenrechtsorganisationen zeigen, dass Rückkehrer oftmals Repressionen, Verhaftungen oder Diskriminierungen ausgesetzt sind.

Eine pauschale Rückführung, wie sie Teile der Opposition fordern, ist daher juristisch und humanitär kaum durchzusetzen. Deutschland ist völkerrechtlich verpflichtet, Schutzsuchende nicht in Regionen zurückzuschicken, in denen ihnen Gefahr droht. Selbst wenn der „subsidiäre Schutz“ oder „Flüchtlingsschutz“ eines Tages ausläuft, bleibt die Rückkehr für viele Syrer unwahrscheinlich.

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