Die Betreibergesellschaft der Nord Stream 2-Pipeline hat unerwartet einen weiteren Aufschub erhalten, der ihr möglicherweise ermöglicht, einen drohenden Konkurs doch noch abzuwenden. Ursprünglich war eine gerichtliche Entscheidung im Kanton Zug für den 10. Januar angesetzt. Nun wurde die Frist bis zum 9. Mai verlängert, wie das Gericht mitteilte.
Bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle Kleingläubiger vollständig befriedigt und entsprechende Zahlungsnachweise eingereicht werden. Sollte die gesetzte Frist verstreichen, erfolgt die Konkurseröffnung ohne weitere Fristanpassung, so das Kantonsgericht. Dieser Prozess ist dem deutschen Insolvenzverfahren ähnlich.
Die Nord Stream 2 AG ist ein Tochterunternehmen des russischen Energiekonzerns Gazprom. Sie wurde gebaut, um russisches Erdgas durch die Ostsee nach Deutschland zu liefern. Doch nach Russlands Einmarsch in die Ukraine im Februar 2022 wurden die Pläne auf Eis gelegt. Die Pipeline, die nahezu zehn Milliarden Euro kostete und über 1.200 Kilometer lang ist, befindet sich seitdem im Stillstand.
Eine der Röhren wurde im September 2022 durch einen Anschlag beschädigt, ebenso wie die bereits aktive Nord-Stream-1-Pipeline. Der Sachwalter Transliq hat den Gläubigern im November einen Nachlassvertrag angeboten, eine Einigung steht jedoch noch aus. Im Vergleich zum Konkurs ist ein Nachlassvertrag rechtlich vorteilhafter für beide Parteien, da er oft einen geringeren Verzicht auf Forderungen bedeutet.