18. November, 2024

Law

Nike unterliegt Puma im Streit!

Im Rechtsstreit um den Begriff „Footware“ für technikbezogene Produkte erleidet Nike eine Niederlage gegen Puma vor dem Gericht der Europäischen Union.

Nike unterliegt Puma im Streit!
Das EU-Gericht lehnt die Markenanmeldung für "FOOTWARE" ab, was Fragen zur Schutzfähigkeit von Begriffen aufwirft, die als beschreibend angesehen werden könnten.

Der Konflikt um ein Wortspiel

Fast vier Jahre nach seiner erstmaligen Anmeldung musste Nike eine empfindliche juristische Niederlage hinnehmen. Das Gericht der Europäischen Union hat die Eintragung der Marke "FOOTWARE", ein Kunstwort aus "Fuß" und "Software" oder "Hardware", abgelehnt.

Damit wurde der Antrag Nikes zurückgewiesen, der darauf abzielte, diesen Begriff für technikbezogene Produkte exklusiv zu nutzen.

Eine umstrittene Markenanmeldung

Der Streit begann, als Nike 2019 versuchte, "FOOTWARE" in mehreren Regionen, darunter die USA, Großbritannien und Europa, als Marke zu schützen. Der Ansatz war klar: Eine neue Produktkategorie markenrechtlich abzusichern.

Puma jedoch sah darin eine zu allgemeine, beschreibende Bezeichnung, die nicht als Marke schützbar sein sollte, und reichte Klage ein.

Juristische Vorgeschichte

Nikes Ambitionen hatten bereits in Großbritannien Erfolg, als der High Court die Marke trotz Pumas Einwände registrierte. Die US-Behörden folgten jedoch nicht diesem Beispiel.

Der deutsche Sportartikelhersteller Puma setzt sich erfolgreich gegen die Registrierung des Begriffs "FOOTWARE" durch Nike durch, da dieser als zu allgemein und beschreibend angesehen wird.

Das Trademark Trial and Appeal Board der USA lehnte Nikes Antrag ab, nachdem es von San Antonio Shoemakers herausgefordert wurde, die argumentierten, "FOOTWARE" sei lediglich eine beschreibende Bezeichnung.

Die Entscheidung des EU-Gerichts

Die Richter in Luxemburg stützten ihre Entscheidung auf die Allgemeinheit des Begriffs. Sie erklärten, dass "Footware" von den Verbrauchern leicht mit "Footwear", dem englischen Wort für Schuhwerk, verwechselt werden könnte und daher keine markenrechtliche Schutzfähigkeit besitze.

Folgen für Nike

Neben der Markenregistrierung musste Nike auch die Gerichtskosten tragen, ein weiterer Rückschlag für den Sportartikelriesen. Die Aktie reagierte sensibel auf das Urteil, mit einem Rückgang von 1,19 Prozent im Tagesverlauf.

Quelle: Eulerpool

Reaktionen und Ausblick

Eine Sprecherin von Puma begrüßte das Urteil und betonte, dass es die lange vertretene Position des Unternehmens bestätige. Nike hingegen hat die Möglichkeit, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen.

Quelle: Eulerpool

Der Ausgang dieses Falles wird möglicherweise richtungsweisend für die Art und Weise sein, wie Unternehmen in der Sport- und Technologiebranche ihre Innovationsbegriffe markenrechtlich absichern können.

Das letztliche Urteil des Europäischen Gerichtshofs wird mit Spannung erwartet, da es wichtige Implikationen für die Markenstrategien großer Konzerne in ähnlichen Situationen haben könnte.

Dieser Fall illustriert die zunehmende Komplexität und die Herausforderungen im modernen Markenrecht, insbesondere im Schnittpunkt von traditionellen Produktkategorien und neuer Technologie.