Die Debatte um den Termin einer möglichen Neuwahl hat eine entscheidende Wendung genommen. Ruth Brand, die Bundeswahlleiterin, äußerte sich in einer Sondersitzung des Wahlprüfungsausschusses des Bundestages dahingehend, dass ein Termin im Februar zuverlässig und rechtssicher sei. Insbesondere der 23. Februar wurde von den Fraktionen der SPD und Union gemeinsam ins Spiel gebracht und von Brand als durchführbar eingeschätzt. Dies steht im Kontrast zu früheren Forderungen seitens CDU-Chef Friedrich Merz, der einen Termin in der zweiten Januar-Hälfte vorgeschlagen hatte.
Zuvor hatte die Union am Montag ihre ursprüngliche Forderung nach einem früheren Termin zurückgezogen und zeigte sich offen für eine neue Lösung. Die nun im Gespräch befindlichen Termine, so Brand, seien für ihre Behörde handhabbar, womit eine wichtige Hürde für die Durchführung einer potenziellen Neuwahl genommen scheint.
Trotz der jüngsten Einigung sah sich Brand jedoch erneut Kritik aus den Reihen der Union ausgesetzt. Diese richtete sich vor allem gegen ihre Warnung in einem Schreiben an Bundeskanzler Olaf Scholz über mögliche Risiken eines frühen Wahltermins. Brand verteidigte ihr Vorgehen im Ausschuss und betonte, dass es die Aufgabe ihrer Behörde sei, Risiken aufzuzeigen, jedoch nicht, auf konkrete Wahltermine Einfluss zu nehmen. Das Schreiben an den Kanzler hatte sie zuvor ohne Rücksprache mit Bundesinnenministerin Nancy Faeser, jedoch nach Ankündigung gegenüber Kanzleramtschef Wolfgang Schmidt, versandt.
In der aktuellen politischen Landschaft scheint der 23. Februar nun ein realistischer und tragfähiger Termin für eine mögliche Neuwahl zu sein.