04. Januar, 2025

Politik

Neuer Mutterschutz: Einigung über gestaffelte Freistellung bei Fehlgeburten

Neuer Mutterschutz: Einigung über gestaffelte Freistellung bei Fehlgeburten

Nach intensiven Verhandlungen haben sich die ehemaligen Ampel-Parteien und die Union auf eine wegweisende Gesetzesänderung geeinigt: Frauen sollen künftig auch bei Fehlgeburten früheren Anspruch auf Freistellung im Rahmen des Mutterschutzes erhalten. Die geplante Regelung könnte noch vor der Bundestagswahl im Februar verabschiedet werden, wie aus verschiedenen Berichten hervorgeht. Bisher waren die Schutzfristen des Mutterschutzgesetzes auf Frauen nach der Geburt beschränkt, und umfassten Fehlgeburten nicht. Als Fehlgeburt wird medizinisch das Ende einer Schwangerschaft bis zur 24. Schwangerschaftswoche definiert. Die neue Vereinbarung sieht eine gestaffelte Schutzfrist vor, die deutlich vor dieser Woche beginnt. Familienministerin Lisa Paus von den Grünen hat die Ausweitung des Mutterschutzes vehement befürwortet, und plant eine Freistellung ab der 15. Schwangerschaftswoche. Die Union hingegen plädiert für eine Regelung ab der 13. Woche. Paus äußerte sich gegenüber dem 'Tagesspiegel' optimistisch über eine parteiübergreifende Einigung und betonte die Wichtigkeit von Erholungsphasen nach der traumatischen Erfahrung einer Fehlgeburt. Leni Breymeier, die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, rechnet damit, dass die Verabschiedung des gestaffelten Mutterschutzes noch in der letzten Sitzungswoche im Januar vor der Bundestagsneuwahl gelingt. Bestätigt wurden diese Berichte zuvor im 'Spiegel'. Auch die CDU-Politikerin Silvia Breher, stellvertretende Vorsitzende der Partei und frauenpolitische Sprecherin, zeigt sich zuversichtlich, dass die Ampel-Parteien dem unionsgetragenen Vorschlag ab der 13. Woche zustimmen werden.