Die Bundesregierung hat beschlossen, Online-Marktplätze wie Temu und Shein genauer unter die Lupe zu nehmen. In einem beschlossenen Aktionsplan E-Commerce wird betont, wie wichtig es ist, bestehende Gesetze auch gegenüber internationalen Anbietern zu überwachen. Der Plan sieht eine intensivere Zusammenarbeit sowie erweiterte Befugnisse für Marktbehörden und den Zoll vor, um effektivere Kontrollen zu ermöglichen. Als eine spezifische Maßnahme wird die Abschaffung der 150-Euro-Zollfreigrenze diskutiert.
Besonders Luftfrachtsendungen aus Nicht-EU-Ländern, deren Wert unter der besagten Freigrenze deklariert ist, haben das Interesse der Behörden geweckt. Hier wird vermutet, dass Händler die Deklarationen bewusst anpassen, um Zollgebühren zu umgehen – was von den Firmen bestritten wird. Angesichts der enormen Warenflut, mit von der EU-Kommission geschätzten vier Milliarden Paketen im Jahr 2024, ist der Zoll personell und logistisch herausgefordert.
Zusätzlich sollen Plattformen stärker für vermittelte Produkte haften. Die Bundesregierung möchte, dass die EU den Sanktionsrahmen des Digital Services Act voll ausschöpft, um abschreckende Geldstrafen zu ermöglichen. Wirtschaftsminister Robert Habeck betonte die Wichtigkeit des Plans für fairen Wettbewerb und Verbraucherschutz. „Unsere europäischen Standards müssen für alle Anbieter gelten“, so Habeck.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) befürwortet die Initiativen, mahnt jedoch zur schnellen Umsetzung. HDE-Chef Alexander von Preen forderte deutlichere Maßnahmen gegen die Regelverstöße der betroffenen Plattformen. Der Plan ist auch bei deutschen Unternehmen nicht unumstritten, da er zusätzliche Vorschriften für sie enthalten könnte.
Trotz ihrer Beliebtheit stehen Portale wie Shein und Temu unter stetiger Kritik wegen unzureichender Produktkontrollen und unlauterem Wettbewerb. Die Plattformen weisen diese Vorwürfe jedoch zurück.