06. Oktober, 2024

Grün

Neue Regelungen für Balkonkraftwerke: Erleichterungen erfreuen Mieter und Eigentümer

Neue Regelungen für Balkonkraftwerke: Erleichterungen erfreuen Mieter und Eigentümer

Die kürzlich beschlossenen Erleichterungen bei der Errichtung von Balkonkraftwerken stoßen auf große Zustimmung bei Mieter- und Eigentümerverbänden. „Heute möchte jeder gerne etwas zum Klimaschutz beitragen und auch ein wenig sparen“, erklärt Inka-Marie Storm, Chefjustiziarin des bundesweiten Eigentümerverbands Haus und Grund. Dennoch gibt es einige wichtige Punkte zu beachten. Ein einfacher Kauf im Baumarkt oder im Internet reicht nicht aus, so die Juristin weiter. Obwohl Vermieter grundsätzlich den Anbau nicht verbieten könnten, müsse die Installation im Einvernehmen mit ihnen erfolgen. Besonders in Eigentümergemeinschaften könne dies zu zeitlichen Verzögerungen führen. Zudem sei eine fachgerechte Installation unerlässlich.

Für Mieterinnen und Mieter stellt dies eine erhebliche Erleichterung dar, betont auch Zakaria Said, Rechtsberater beim Mieterverein Magdeburg. Allerdings bleibe es wichtig, die Installation gut mit dem Vermieter abzustimmen. Dies umfasse auch Sicherungs- und Haftungspflichten, die nicht vernachlässigt werden dürften.

Der Bundestag hat vergangene Woche die Maßnahmen zur Vereinfachung der Installation von steckerfertigen Balkonkraftwerken verabschiedet. Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, ist jedoch noch die Zustimmung des Bundesrats erforderlich, gefolgt von der Verkündung im Bundesgesetzblatt. Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums äußerte, dass mit dem Inkrafttreten des Gesetzes frühestens Mitte Oktober zu rechnen sei.