In England und Wales stehen Abfallverbrennungsanlagen vor neuen Herausforderungen, da aktualisierte Regelungen die Einhaltung von Umweltstandards sicherstellen sollen. Die Regierung hat jüngst klargestellt, wann diese Anlagen Genehmigungen benötigen und wie sie Emissionen handhaben müssen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Einhaltung der Vorschriften für Betreiber zu vereinfachen und gleichzeitig den Umweltschutz zu stärken, insbesondere bei Anlagen, die Abfälle durch Wärme behandeln oder verbrennen. Betreiber und Aufsichtsbehörden müssen sich an die Environmental Permitting Regulations (England und Wales) 2010 halten, welche die EU-Richtlinie über Industrieemissionen (2010/75/EU) integrieren. Insbesondere das Kapitel 4 dieser Richtlinie regelt Einrichtungen, die thermische Verfahren nutzen, um feste oder flüssige Abfälle zu behandeln. Regulierungsbehörden entscheiden, ob diese Anlagen spezifische Genehmigungen benötigen und ob sie die Emissionsstandards erfüllen. Die Leitlinien beschreiben, dass der Prozess klare Schritte zur Festlegung der regulatorischen Anforderungen umfasst. Von diesen Regeln ausgenommen sind Anlagen, die radioaktive Abfälle oder Tierkadaver behandeln oder bestimmte Arten von Biomasse wie unbehandeltes Holz verwenden, sofern die erzeugte Wärme zurückgewonnen wird. Kleinere Anlagen, wie experimentelle Einrichtungen mit weniger als 50 Tonnen Jahreskapazität, sind ebenfalls ausgenommen. Kleine Abfallölbrenner hingegen benötigen Genehmigungen nach der Industrieemissionsrichtlinie. Für kleinere Abfallverbrennungsanlagen (SWIPs), die gefährliche Abfälle unter 10 Tonnen täglich oder nicht-gefährlichen Abfall unter 72 Tonnen täglich verarbeiten, werden Genehmigungen von den lokalen Behörden ausgestellt. Größere Anlagen unterliegen strengeren Vorschriften unter der Aufsicht der Umweltbehörde. Die klargestellten Regelungen sollen sicherstellen, dass Betreiber den notwendigen Genehmigungsprozess kennen, um den Umweltstandards gerecht zu werden.