08. Juli, 2024

Politik

Neue Postgesetz-Reform: Deutsche Post künftig mit weniger Zeitdruck

Neue Postgesetz-Reform: Deutsche Post künftig mit weniger Zeitdruck

Die jüngste Reform des Postgesetzes bringt bedeutsame Änderungen für die Deutsche Post und die Verbraucherinnen und Verbraucher mit sich. Nachdem bereits im Juni grünes Licht vom Bundestag kam, hat nun auch der Bundesrat der ersten umfassenden Novelle seit 1997 zugestimmt. Diese Anpassung trägt dem Wandel der Kommunikationsgewohnheiten im digitalen Zeitalter Rechnung, in dem E-Mails und Chats traditionelle Briefe zunehmend verdrängen. Kernpunkt der Reform ist die Anpassung der Beförderungszeiten für Briefe. Die bisherige Verpflichtung, 80 Prozent der Briefe bis zum nächsten Werktag zuzustellen, wird aufgehoben. Stattdessen müssen ab dem dritten Werktag nach Einwurf 95 Prozent der Sendungen beim Empfänger sein, am vierten Werktag 99 Prozent. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet dies eine durchschnittlich längere Wartezeit auf Standardbriefe ab 2025. Der Bonner Konzern kann durch diese Lockerung der Vorgaben erhebliche Kosten senken und hat bereits die jahrzehntelangen Nachtflüge zur Briefbeförderung eingestellt. Eine weitere Neuerung betrifft die Aufstellung von Automaten als Ergänzung zu traditionellen Postfilialen. Diese dürfen jedoch nur aufgestellt werden, wenn kein Einzelhändler gefunden wird, der in seinem Laden einen Postschalter betreiben kann, was insbesondere in ländlichen Gegenden relevant ist. Kommunalvertreter werden in diese Entscheidung einbezogen, wobei die Bundesnetzagentur das letzte Wort hat. Zudem wird eine Kennzeichnungspflicht für Pakete ab 10 Kilogramm eingeführt, um die Gesundheit der Zusteller zu schützen. Das ursprünglich angestrebte Verbot von Subunternehmern wurde zwar nicht umgesetzt, jedoch werden strenge Kontrollpflichten für deren Einsatz eingeführt. Gewerkschaften und einige Politiker kritisieren die schlechten Arbeitsbedingungen bei Subunternehmern, und der Zoll registriert bei Razzien immer wieder Fälle von Schwarzarbeit und anderen Verstößen. Die wesentlichen Teile des neuen Gesetzes treten im Januar 2025 in Kraft.