In der komplexen Welt der Erbschaftssteuer gibt es erfreuliche Nachrichten für all jene, die Vermögen zu Lebzeiten weitergeben möchten. Ein interessanter Aspekt ist die Möglichkeit, nicht genutzte Steuerfreibeträge ins Folgejahr zu übertragen. Wer den Freibetrag etwa nicht vollständig im Steuerjahr 2024/25 ausschöpft, könnte so im Jahr 2025/26 bis zu 6.000 Pfund übertragen. Dies gilt für eine einzelne Person oder kann auf mehrere verteilt werden, was bedeutet, dass Eltern alle ihre Kinder gleichermaßen berücksichtigen können. Ein weiterer Freibetrag betrifft 'kleine Geschenke' in Höhe von 250 Pfund pro Steuerjahr und pro Person. Hierbei ist es möglich, diese Summe an so viele Personen wie man möchte zu verschenken. Auch Geschenke zu Geburtstagen oder Weihnachten aus regelmäßigen Einkommen sind ausgenommen. Ein zusätzliches Augenmerk verdienen Hochzeits- oder Partnerschaftsgeschenke. Es ist möglich, bis zu 5.000 Pfund für ein Kind oder 2.500 Pfund für ein Enkelkind für Hochzeitsausgaben pro Steuerjahr zu schenken. Dies ergänzt den üblichen Jahresfreibetrag. Wer mehr schenken möchte, sollte die 'sieben-Jahres-Regel' beachten, bei der Schenkungen nach sieben Jahren nach dem Tod des Schenkers vollständig erbschaftssteuerfrei werden. Ein kaum genutzter Steuervorteil ist die 'Schenkungen aus Überschusseinkommen'-Regelung. Sie erlaubt es jedem Steuerzahler, unbegrenzte Beträge ohne Erbschaftssteuer zu verschenken, solange das Geschenk den Lebensstandard des Schenkers nicht mindert und aus laufenden Einnahmen kommt. Allerdings erfordert dies eine sorgfältige Dokumentation, um die Qualifikation für diese Erleichterung zu belegen. Interessant sind auch die Gestaltungsmöglichkeiten durch Trusts. Diese erlauben es, Vermögen zu übertragen, ohne die vollständige Kontrolle zu verlieren. Besonders für Kinder oder hilfsbedürftige Menschen können Trusts sinnvoll sein. Hierbei fällt das Vermögen nach sieben Jahren aus dem erbschaftssteuerpflichtigen Nachlass, allerdings kann eine Steuer bei der Errichtung eines Trusts anfallen, wenn die Summe den Freibetrag überschreitet. Zusätzlich können unter bestimmten Voraussetzungen steuerliche Erleichterungen für landwirtschaftliche oder geschäftliche Vermögenswerte in Anspruch genommen werden. Ab 2026 gibt es dabei einige Änderungen, die eine gute Vorausplanung erfordern. Zu beachten ist schließlich, dass detaillierte Aufzeichnungen über getätigte Schenkungen für die Erbschaftssteuererklärung von großer Bedeutung sind. Dies gilt insbesondere, wenn Schenkungen aus Überschusseinkommen gemacht werden, da in diesem Fall Nachweise über Einkommen und Ausgaben erforderlich sind.