Der Bundestag hat eine wegweisende Reform zur Erbregelung von Bauernhöfen in vier Bundesländern beschlossen. Mit Zustimmung von SPD, CDU/CSU, Grünen, FDP und BSW wurde die sogenannte Höfeordnung überarbeitet, die nun die Hofübergabe in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg neu regelt. Kern der Reform ist die Anpassung der Abfindungen für Erben, die nicht den Hof übernehmen. Bislang basierte die Berechnung dieser Abfindungen auf dem Einheitswert, der vom Bundesverfassungsgericht kritisiert und im Rahmen der Grundsteuerreform abgeschafft wurde. Zukünftig wird die Mindestabfindung auf das 0,6-Fache des Grundsteuerwerts A festgelegt. Ziel dieser Regelungen ist es, die Zerschlagung von Familienbetrieben zu verhindern, indem ein einzelnes Familienmitglied den Hof erbt, während die übrigen Erben eine finanzielle Abfindung erhalten. Diese spezielle Regelung gilt allerdings nur in den Ländern der ehemaligen britischen Besatzungszone, während andere Bundesländer eigene Regelungen oder keine Sonderregelungen für landwirtschaftliche Betriebe haben. Die Reform, die auf Betriebe mit einem Grundsteuerwert A ab 54.000 Euro Anwendung findet, sollte ursprünglich schon in der Vorwoche verabschiedet werden. Doch nach dem überraschenden Bruch in der Ampel-Koalition mussten sich die im Bundestag vertretenen Parteien erst neu organisieren, bevor der Beschluss gefasst werden konnte.