Die Rolle des Vermieters in Großbritannien sieht sich zunehmenden Herausforderungen gegenüber, besonders in Hinblick auf steuerliche und regulatorische Änderungen. Ein zentrales Thema bleibt die "stamp duty", die beim Erwerb von Immobilien anfällt. Investoren, die in England oder Nordirland eine zusätzliche Immobilie erwerben, sehen sich mit einem Aufschlag von 5 % konfrontiert. Ein Käufer eines 300.000 Pfund teuren Investitionsobjekts müsste demnach 17.500 Pfund an Steuern zahlen, verglichen mit 2.500 Pfund für einen Zweitkäufer ohne Mietobjekt. Einzige Ausnahme: Erstkäufer, die bereits eine eigene Immobilie besitzen, unterliegen nicht diesem Zusatz, haben jedoch auch keinen Anspruch auf weitere Steuervorteile.
Ein weiterer Aspekt für potenzielle Investoren ist die finanzielle Vorsorge für Instandhaltungskosten. Experten empfehlen, mindestens 1 % des Immobilienwertes jährlich für Instandhaltung zu reservieren. Im Falle unvorhergesehener Reparaturen oder Leerstände sollte zudem ein Finanzpolster vorgehalten werden, um liquiditätssicher agieren zu können.
Auf dem Mietmarkt stehen Veränderungen an, die Vermieter betreffen. Derzeit ist es möglich, Mietsteigerungen am Ende eines befristeten Mietverhältnisses vorzunehmen. Unter den geplanten Reformen der Labour-Partei sollen jedoch nur noch jährliche Erhöhungen auf Marktniveau erlaubt werden, und schriftlich festgelegte Mietsteigerungen innerhalb eines Vertrags sollen verboten werden.
Ebenso ändert sich die rechtliche Lage im Falle von Kündigungen. Die Regierung plant, den sogenannten Section 21-Mechanismus abzuschaffen, der bisher eine Kündigung ohne Angabe von Gründen erlaubte. Zwar bleibt der Section 8-Beschluss bestehen, der bei Vertragsbruch zur Anwendung kommt, doch Prozesse können durch die überlasteten Gerichte langwierig werden.
Die Rolle des Vermieters ist teuer und arbeitsintensiv, besonders durch die steigenden Kosten und den schwindenden Spielraum für steuerliche Entlastungen. Dennoch bleibt es möglich, durch eine geschickte Balance zwischen Eigenregie und der Beauftragung von Agenturen, Gewinne zu sichern, auch wenn sich die Margen verengen.