Die bevorstehende Reform der Grundsteuer im Jahr 2025 wirft viele Fragen bei Grundstückseigentümern auf. Eine große Mehrheit von ihnen ist momentan unsicher über die künftigen Kosten. Der Eigentümerverband Haus und Grund zeigt sich besorgt und rät den Betroffenen, zu Beginn des neuen Jahres zunächst keine Zahlungen zu leisten, sofern noch kein neuer Steuerbescheid vorliegt. Verbandschef Kai Warnecke hebt hervor, dass die bisherige Berechnung als verfassungswidrig gilt und ab Januar nicht mehr gilt. Wesentliche Klarheit gibt es nicht, denn rund zwei Drittel der Eigentümer und Vermieter haben laut Verbandsauswertung bislang keinen aktuellen Bescheid erhalten.
Die Reform war notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht die bisherige Grundlage aufgrund veralteter Grundstückswerte verworfen hatte. Zukünftig wird es in den Bundesländern teils verschiedene Berechnungsmethoden geben, auch wenn die endgültige Entscheidung weiterhin bei den Kommunen und deren Hebesätzen liegt. Während das Versprechen besteht, dass die durchschnittliche Belastung durch die Steuer nicht steigen soll, müssen sich individuelle Eigentümer eventuell auf höhere Ausgaben einstellen. Viele Kommunen haben ihre Hebesätze zudem unlängst angepasst.
Als eine bedeutende Finanzierungsquelle für lokale Gemeinden deckte die Grundsteuer vor der Corona-Pandemie rund 15 Prozent ihrer Steuereinnahmen ab, woraus öffentliche Güter wie Straßen und Schwimmbäder finanziert werden. Die Steuer wird jährlich erhoben, kann jedoch von Vermietern auf Mieter umgelegt werden. Die tatsächliche Höhe richtet sich nach dem Grundstück, dem darauf befindlichen Gebäude und dem lokalen Hebesatz. Während Wohnungseigentümer häufig mit Hunderten Euro jährlich kalkulieren müssen, kann die Belastung für Mietshausbesitzer im vierstelligen Bereich liegen.